Pressemitteilung -

Landgericht Koblenz erlässt Anerkenntnisurteil gegen Volksbank Koblenz Mittelrhein eG wegen spekulativem Schiffsfonds

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren vor dem Landgericht Koblenz hat die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG die gegen sie im Rahmen einer Klage geltend gemachten Ansprüche bis auf einen Teil des entgangenen Gewinns anerkannt (Anerkenntnisurteil vom 13.06.2017, Az. 3 O 144/17).

Sachverhalt des Rechtsstreits

Hintergrund des Verfahrens war eine Beteiligung des Klägers an dem geschlossenen Schiffsfonds HSC Aufbauplan Schiff VII. Der Kläger fühlte sich von der Beklagten falsch beraten. Eine außergerichtliche Geltendmachung blieb erfolglos. Der Kläger hat als Folge der Ablehnung der Volksbank über seine Rechtsanwälte Klage beim Landgericht in Koblenz wegen Falschberatung erheben lassen. Nach Zustellung der Klage hat sich die Volksbank Koblenz Mittelrhein eG dazu entschlossen, die Ansprüche bis auf einen Teil des ebenfalls geltend gemachten entgangenen Gewinns anzuerkennen.

Volksbank erkennt Ansprüche des Klägers weitestgehend an

Inhaltlich ging es bei dem Verfahren um die Frage der fehlerhaften Aufklärung über bestehende Risiken und Nachteile geschlossener Schiffsfonds, sowie die Frage der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes. Dabei lag der Fall so, dass auf der Beitrittserklärung selbst handschriftlich vermerkt wurde, dass die Volksbank als Provision zum einen das Agio und zum anderen neben dem Agio weitere Provisionen in Höhe von 3 % bekommen würde. Dem Emissionsprospekt ließen sich allerdings nur Provisionen neben dem Agio in Höhe von weiteren 2 % entnehmen. Es stand also die Frage im Raum, ob der Emissionsprospekt, respektive insbesondere auch die dort enthaltene Mittelverwendung, allein schon deshalb fehlerhaft sind, weil tatsächlich dort nicht ausgewiesene Eigenkapitalbeschaffungskosten angefallen sind.

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