Pressemitteilung -

OLG München verurteilt Lange Vermögensberatung GmbH zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein weiteres Urteil für einen geschädigten Anleger des Hannover Leasing Fonds Nr. 165 erstritten. Das Oberlandesgericht München hat den bekannten Münchner Finanzvertrieb, die Lange Vermögensberatung GmbH, zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 12. Dezember 2018 (Az. 3 U 943/18) die in München ansässige Lange Vermögensberatung zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165 Wachstumswerte 2 Apollo Business Center „Bratislava“ und zur Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt. „Das Urteil hat Signalwirkung für alle geschädigten Kapitalanleger, die ihre Beteiligung an einem geschlossenen Fonds von der Lange Vermögensberatung GmbH und aus München und deren Vertriebskanälen erworben haben und hierbei nicht richtig über Risiken aufgeklärt wurden“, erklärt Alexander Weigert, Rechtsanwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H, der das Urteil für seinen Mandanten erstritten hat.

Sachverhalt zum Urteil gegen Lange Vermögensberatung
Der Kläger war von einer Telefonistin, die zur Akquise und Vermittlung von der Lange Vermögensberatung GmbH einsetzt worden war, kontaktiert worden. Im Gespräch hatte er sein Interesse an der Anlage bekundet, aber auch klar gesagt, dass die Anlage der Altersvorsorge für ihn und seine Familie dienen sollte. Im Gespräch nahm die Telefonistin auch Bezug auf die von der Vermögensberatung zuvor an den Kläger gesandten Werbeschreiben. Die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Nr. 165 wurde dem heute 82jährigen Kläger am Telefon als eine „sichere und werthaltige Kapitalanlage“ empfohlen. Diese Auskunft war Grundlage für die Entscheidung des Klägers, die Anlage zu zeichnen.

Verbraucherfreundliche Entscheidung – die Urteilsbegründung des OLG München
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat der Klage stattgegeben und die Lange Vermögensberatung GmbH aus München zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung verurteilt.
Mit der Bezeichnung der Anlage als „besonders sicher und werthaltig“ hat die Telefonistin vom Werbeschreiben abweichende und entwertende Angaben gemacht - und insbesondere das einem geschlossenen Fonds stets innewohnende Totalverlustrisiko verharmlost, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Mit der mündlichen Risikoverharmlosung habe die Telefonistin irreführende Angaben gemacht. Für diese falsche Auskunft der Untervermittlerin muss die Lange Vermögensberatung GmbH auch dann einstehen, wenn sie sich entsprechender Untervermittlerfirmen bedient, mit denen sie eine entsprechende Kooperationsvereinbarung hat.
Hinsichtlich der Kausalität gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens. Zugunsten des Anlegers wird vermutet, dass er eine solch hochriskante Anlage niemals erworben hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre.
Schon die bloße Falschauskunft einer Telefonistin reicht somit für eine Haftung aus, wenn der Anleger zuvor geäußert hat, welchen Zweck er mit der Kapitalanlage verfolgt. 

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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