Pressemitteilung -

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten obsiegendes Urteil gegen freien Finanzvertrieb wegen einer Beteiligung am HCI Shipping Select XVII

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 15. Mai 2017 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg den beklagten freien Finanzvertrieb zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Schiffsfondsbeteiligung am HCI Shipping Select XVII verurteilt.

Finanzvertrieb erhielt unstreitig 39 % an Provisionen

Es konnte mithilfe der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auch herausgearbeitet werden, dass die Beratung des freien Vertriebs hinsichtlich der aus der Anlagesumme der Klägerin gezahlten Provisionen von bis zu 39% nicht ordnungsgemäß war, da der Berater und Geschäftsführer des freien Finanzvertriebs die Klägerin nicht über darüber aufgeklärt hat, dass nicht die gesamte Anlagesumme werthaltig investiert wird, sondern nur ca. 61% in die Schiffe des vorliegenden geschlossenen Schiffsfonds „HCI Shipping Select XVII“ werthaltig investiert werden und der Rest von knapp 39% des Anlagekapitals wertmindernd an den Vertrieb geht. Werden jedoch mehr als 15% des Anlegerkapitals nicht werthaltig investiert, sondern fließen an den Vertrieb, so fordert der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine ungefragte Aufklärungspflicht von freien Vertrieben hierüber.

Fazit:

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger, die ihre Beteiligung über einen freien Anlagevertrieb erworben haben. Die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 27 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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