Pressemitteilung -

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten Urteil vor dem OLG Stuttgart gegen einen Steuerberater

In einem von der Kanzlei Aslanidis & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 02.05.2017 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen Steuerberater zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen an den geschlossenen Schiffsfonds Lloyd Fonds 71 MS „LLOYD PARSIFAL“, Lloyd Fonds 75 MS „ALMATHEA“ und Zweite Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG - Best of Shipping II verurteilt.

Um was geht es?

Den Klägern wurden von ihrem ehemaligen Steuerberater drei Schiffsfonds vermittelt. Dabei wurden die Kläger nach den Feststellungen des Gerichts, obwohl sie sich ausdrücklich hiernach erkundigten, nicht über das Provisionsinteresse ihres Steuerberaters, welcher erhebliche Provisionen in Höhe von 10 % vereinnahmte, aufgeklärt. Der Steuerberater hat damit gegen seine Pflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag verstoßen.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte das Landgericht Tübingen den Steuerberater verurteilt. Der Beklagte hat sodann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Das OLG Stuttgart hat das Urteil des Landgerichts im Ergebnis bestätigt, allerdings fußt die Entscheidung des Senats auf anderen Gründen. Das Landgericht Tübingen hatte den Steuerberater noch verurteilt, weil er über die an ihn ergangenen Provisionen die Kläger nicht aufgeklärt hat. Dies stellt bei einem Steuerberater eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Das OLG Stuttgart hat dies zwar hinsichtlich der Pflichtverletzung bestätigt, aber dann im Ergebnis dahinstehen lassen.

Das OLG Stuttgart geht nämlich vorliegend davon aus, dass der Beklagte als Anlageberater im Rahmen des Anlageberatungsvertrags einer anlage- und anlegergerechten Beratung nicht nachgekommen ist. Hierbei wurden die bestehenden Risiken der Fonds verharmlost und seine Vertrauensposition als Steuerberater ausgenutzt.

Der beklagte Steuerberater wurde zum Schadensersatz in Höhe der jeweiligen Beteiligungssumme inklusive Agio, abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zzgl. Zinsen gegen Rückübertragung der Beteiligungen verurteilt.

Fazit:

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger, insbesondere auch solcher, denen die Kapitalanlage durch ihren steuerlichen Berater vermittelt wurde. Erfreulich ist, dass das Gericht hier konkrete Feststellungen getroffen und Umstände des Einzelfalles berücksichtigt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 27 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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Georgios Aslanidis

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Annekatrin Schlipf

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