Pressemitteilung -

Urteil im Mercedes Abgasskandal: Landgericht Stuttgart verurteilt Daimler AG zu Schadensersatz

Die Daimler AG wurde in einem von der Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren im Dieselskandal zum Schadensersatz verurteilt (LG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020, Az. 20 O 49/20). Daimler muss an den Kläger einen Betrag in Höhe von etwas mehr als 7.500,00 Euro zahlen und ihn von den weiteren Verpflichtungen aus den für die Finanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag freistellen. Die Verurteilung erfolgte Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs, einem Mercedes Benz C 220d. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Durch das aktuelle Urteil werden die Rechte geschädigter Autobesitzer und Eigentümer im Mercedes Abgasskandal gestärkt – das gilt vor allem für solche Fälle, in denen bislang kein amtlicher Rückruf für das Fahrzeug erfolgte“, sagt Christopher Kress, Partner der Esslinger Kanzlei AKH-H, die das Urteil für den geschädigten Mercedesfahrer erstritten hat.

Der Fall zum Urteil im Mercedes Abgasskandal

Im vorliegenden Fall zum Urteil im Mercedes Abgasskandal ging es um die Frage, ob der PKW des Klägers manipuliert und damit vom Abgasskandal betroffen ist. Im Jahr 2017 erwarb der Kläger einen Mercedes Benz C 220d als Gebrauchtwagen. Den Erwerb finanzierte der Kläger über ein Darlehen der Mercedes Benz Bank AG. Im Auto ist ein Motor des Typs OM 651 der Norm Euro 6 verbaut. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf, jedoch war das Auto Teil einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“: Die Daimler AG hat zahllose Schreiben an ihre Kunden gesendet und diese darin zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert.

Der Kläger sah sich durch die Beklagte in Bezug auf das Emissionsverhalten durch die Daimler AG getäuscht und entschloss sich, Schadensersatzansprüche gegenüber der Daimler AG geltend zu machen. Dieser Klage gab das Landgericht gegen die Daimler AG teilweise statt.

Überschreitung der Grenzwerte

Das Gericht sah es nach erfolgter Verhandlung als erwiesen an, dass das Fahrzeug nicht den Vorgaben von Art. 4 I, Art 4 II Unterabsatz 2 und Art 5 I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 entspricht und die beklagte Daimler AG deshalb zu haften habe. Nach dieser Vorgabe habe das Fahrzeug auch unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht zu überschreiten. Dies ist aber bei dem streitgegenständlichen Mercedes Benz C 220d der Fall. Folgerichtig hat das Landgericht die Beklagte zu Schadensersatz verurteilt.

Das Gericht führte aus, das Nichteinhalten der Vorgaben der Verordnung begründe die konkrete Gefahr, dass jederzeit die Zulassung widerrufen werden konnte, weil das Fahrzeug tatsächlich die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle. In der Folge drohen dem betroffenen Autofahrer ein Nutzungsbeschränkungen und ein Wertverlust in Bezug auf sein Fahrzeug.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Daimler AG den Kläger geschädigt hat und die Beklagte fahrlässig gehandelt hat. Es geht zudem davon aus, dass ein potentieller Käufer vom Erwerb des Autos abgesehen hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Zulassung widerrufen werden kann, weil er die Gefahr für Stilllegung und den Wertverlust sieht. Die Ansprüche des Klägers seien zudem nicht verjährt.

Deliktische Zinsen gemäß § 849 BGB wurden nicht zugesprochen, gefahrene Kilometer im Rahmen des Nutzungsersatzes auf einer Basis einer geschätzten Gesamtlaufleistung von 250.000 km abgezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gute Chancen auf Schadensersatz auch in Fällen ohne amtlichen Rückruf

Durch das Urteil im Mercedes Abgasskandal werden die Rechte geschädigter Autobesitzer und Eigentümer im Dieselskandal weiter gestärkt. Dies gilt vor allem für solche Fälle, in denen bislang kein amtlicher Rückruf für das Fahrzeug erfolgte. Über unsere kostenfreie Ersteinschätzung erfahren betroffene Autofahrer für Ihren individuellen Fall, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wurde das Auto mit einem Darlehen ganz oder teilweise finanziert oder geleast, prüfen wir zusätzlich kostenlos, ob in eine Widerrufsmöglichkeit besteht und ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. 

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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