Pressemitteilung -

Wirecard-Anlegerskandal: Zehn Pilotklagen gegen EY am Landgericht Stuttgart eingereicht – Klagewelle rollt an

Am heutigen Freitag hat die auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann aus Esslingen zehn Pilotklagen gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) sowie gegen verantwortliche Wirtschaftsprüfer und Partner von EY am Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Pilotklagen decken das ganze Spektrum der geschädigten Aktionäre ab. In den Klagen wird substantiiert die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer von EY für den Skandal um Wirecard aufgezeigt.

„Wir haben Klagen gegen EY und die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie wegen Bilanzfälschungsdelikten für unsere Mandanten eingereicht.“, sagt Georgios Aslanidis, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei. „Für die Wirtschaftsprüfer EY als Experten waren die Missstände bei Wirecard augenscheinlich und sie hätten einschreiten müssen. EY hat aber nicht reagiert, sondern das Management der Wirecard AG weiter gewähren lassen und zu Unrecht die Jahresabschlüsse testiert.“

„Hinter diesen Pilotklagen stehen mehrere hundert geschädigte Aktionäre, die uns bereits mit einem Vorgehen gegen EY beauftragt haben.“, sagt Georgios Aslanidis. "Eine mittlere dreistellige Zahl von Klagen gegen EY und verantwortliche Wirtschaftsprüfer werden den Pilotklagen unmittelbar folgen. Seit Beginn des größten deutschen Finanzskandals haben uns Anfragen vieler tausend Wirecard-Geschädigter erreicht.“

Wann Klagen auf Schadensersatz trotz Insolvenz erfolgreich sein können

Nach Ansicht der Experten der Kanzlei AKH-H ist die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der erfolgversprechendste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger. Unter Berücksichtigung aller Umstände ist EY derzeit gar der einzige finanzkräftige Anspruchsgegner. Für ein Vorgehen gegen EY sprechen sowohl wirtschaftliche Aspekte wie auch rechtliche Gesichtspunkte. Die bisherige Rechtsprechung ist als sehr anlegerfreundlich zu qualifizieren und kann auch als bereits gefestigt angesehen werden.

Im Zentrum der Frage, gegen welche Gegner eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss zunächst geklärt werden, was das Wort „Erfolg“ bedeutet. Für geschädigte Anleger ist ein erfolgreiches Klageverfahren zweifelsohne ein wirtschaftlich sinnvoller Weg, an dessen Ende der Aktionär nicht nur Recht, sondern zumindest eine größeren Teil seines investierten Geldes zurück erhält. Daher steht die Prüfung, ob liquide Gegner vorhanden sind, an erster Stelle. Andere mögliche Vorgehensweisen, wie zum Beispiel in einer Art Sammelklage gegen die insolvente Wirecard AG oder gegen einzelne in Haft befindliche Manager, priorisieren nicht so sehr die Frage der Wirtschaftlichkeit eines möglichen Verfahrens. Hingegen ist ein Vorgehen gegen die BaFin schon aus rechtlichen Gründen nicht erfolgsversprechend.

Wie sinnvoll ist die „Sammelklage“ – ein Kapitalanlagemusterverfahren?

Ein Vorgehen im Rahmen eines Musterverfahrens gegen die Wirecard AG schätzt Georgios Aslanidis als wenig erfolgversprechend ein, da die Forderungen der Aktionäre nach jetzigem Stand nicht durchgesetzt werden können. Verfahren gegen die Wirecard AG werden im Falle der Insolvenzeröffnung nach § 240 ZPO unterbrochen. Zudem scheint es auch mit einem theoretisch erstreitbaren Urteil nicht sinnvoll, Vollstreckungshandlungen gegen ein insolventes Unternehmen anzustrengen. Sollten wider Erwarten zügig eine Eröffnung eines KapMuG Verfahrens stattfinden und Aussichten auf eine Entschädigung bestehen, kann die Kanzlei kostengünstig und rechtssicher Anmeldungen vornehmen. Dies könnte im Bedarfsfall Ansprüche gegen andere Haftungsgegner flankieren.

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat ein Team von Prozessanwälten zur Durchsetzung der Ansprüche gegen EY zusammengestellt. Verantwortlich sind die Partner der Kanzlei Georgios Aslanidis und Christopher Kress, sowie die angestellten Rechtsanwälte Richard Holtschmidt, Armin Schmidling und David Philips-Kontopoulus.

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR