Pressemitteilung -

Zum Ende des Jahres 2019 droht Verjährung im Dieselskandal – Betroffene sollten jetzt handeln

Der Neujahrsmorgen 2020 könnte mit einem bösen Erwachen für viele vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden beginnen. Denn in vielen Fällen droht die Verjährung aller Ansprüche gegenüber Volkswagen. Dies betrifft Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA 189. Betroffene VW-Kunden sollten daher jetzt handeln und eine Hemmung der Verjährung ihrer Ansprüche einleiten. Das geht am einfachsten und sichersten über die Einreichung einer Klage rechtzeitig vor dem Jahresende.

Hintergrund: Wieso verjähren in vielen Fällen zum Jahresende die Schadensersatzansprüche?

Die drohende Verjährung betrifft Schadensersatzansprüche von Autobesitzern, die ein Fahrzeug mit dem Motortyp EA 189 besitzen und die im Jahr 2016 von VW oder vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber informiert wurden, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Ab diesem Zeitpunkt hat der Käufer Kenntnis darüber, dass sein Fahrzeug von dem Dieselskandal betroffen ist. Gleichzeitig beginnt die dreijährige sogenannte kenntnisabhängige Verjährung nach Meinung vieler Gerichte zu laufen an (siehe z.B. Landgericht Kaiserslautern, Urteil vom 24.5.2019 – 3 O 569/18). Die Frist endet hierbei zum Ende des Jahres. Somit müssen die betroffenen VW-Kunden rechtzeitig vor dem Jahresende 2019 tätig werden, wenn sie den für sich sichersten Weg beschreiten und ihre Ansprüche sichern wollen.

Welche Modelle sind von der drohenden Verjährung im Dieselskandal betroffen – und welche nicht?

Von der drohenden Verjährung sind die Fahrzeugmodelle von VW und seinen Tochtermarken mit dem Motortyp EA 189 betroffen. In den allermeisten Fällen wurden nämlich die Kunden vom Kraftfahrtbundesamt oder von VW im Jahr 2016 angeschrieben und über die Manipulation des EA 189 in Kenntnis gesetzt.

Nicht betroffen sind Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Mercedes, BMW, Opel, usw. und auch nicht solche Fahrzeuge des VW Konzerns, in denen ein anderer Dieselmotor als der des Typs EA 189 verbaut wurde, wie beispielsweise der EA 288 oder die 3,0 Liter Diesel bei Audi und Porsche. Diese Manipulationen sind nämlich erst in den Jahren danach ans Tageslicht gekommen.

Vorsicht hinsichtlich der Verjährung zehn Jahre nach Kauf!

Zu beachten ist auch die sogenannte absolute Verjährung. Nach der absoluten Verjährung verjähren nämlich sämtliche Ansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs.

Vorsicht ist zudem geboten, wenn das eigene Fahrzeug betroffen ist, dies aber noch nicht behördlich festgestellt wurde. Dies betrifft zum Beispiel Autofahrer, die ihren Euro 4 Audi vor dem Jahr 2010 erworben haben, denn hier droht ebenfalls akut die Verjährung der Schadenersatzansprüche. So berichtete tagesschau.de, dass Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt bezüglich älterer Audi-Modell nach der Norm Euro 4 zurückgehalten werden. Auch hier empfehlen wir betroffenen Kunden, tätig zu werden und die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem VW-Konzern zu hemmen. Betroffene Kunden sollten nicht warten, bis die Behörden endlich tätig werden.

Was können Betroffene tun?

Verbraucher, die ein betroffenes Fahrzeug besitzen und die gegen den VW Konzern vorgehen wollen, sollten kurzfristig aktiv werden und etwaige Schadensersatzansprüche prüfen und ggf. gerichtlich durchsetzen lassen. Um die Verjährung von bestehenden Schadensersatzansprüchen zu hemmen, ist es erforderlich, dass vor dem 31.12.2019 eine entsprechende Schadensersatzklage bei Gericht eingereicht wird. Eine Klage ist das sicherste Mittel, um die Verjährung zu hemmen.

Sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hatte, übernimmt diese in aller Regel die Kosten eines Rechtsstreits. Aufgrund der sehr guten Rechtslage und der zahlreichen positiven Urteile tragen immer mehr betrogene VW-Kunden auch selbst das Risiko eines Klageverfahrens. Schließlich gibt es in geeigneten Fällen die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Hier trägt das Risiko für den Rechtsstreit der Prozessfinanzierer.

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