Pressemitteilung -

Umsetzungsfrist endet heute - Selbstverpflichtung der Deutschen Fleischwirtschaft

München, 30. Juni 2016: Am 21. September 2015 unterzeichneten die sechs maßgeblichen Unternehmen der Deutschen Fleischwirtschaft auf dem Fleischgipfel mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Berlin die Selbstverpflichtung der Deutschen Fleischwirtschaft. Darin verpflichten sie sich die unterzeichnenden Unternehmen, bis Juli 2016 ihre Strukturen und Organisationen derart umzustellen, dass die in ihren Betrieben eingesetzten Beschäftigten in einem in Deutschland gemeldeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten.

„Diese Selbstverpflichtung war ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zu deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Die Umstellung auf ausschließlich deutsche sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse hat gleichzeitig mehr Transparenz bzgl. der Beschäftigtensituation in der Deutschen Fleischwirtschaft bewirkt.“ So ANG-Hauptgeschäftsführerin Valerie Holsboer.

Schon lange vor Ende der Umsetzungsfrist hat die Selbstverpflichtung Wirkung entfaltet. „Wir wissen aus Gesprächen mit Unternehmen und aus den positiven Rückmeldungen des Zoll und unserer Berufsgenossenschaft, dass die Umsetzung bereits seit Monaten auf Hochtouren läuft.“, so Holsboer. Außerdem haben sich der Selbstverpflichtung, die mit sechs wegweisenden Unterzeichnern startete, inzwischen insgesamt 18 Unternehmen angeschlossen.

Nach dem Abschluss des bundesweiten Mindestlohntarifvertrages aus dem Jahr 2014 ist diese Selbstverpflichtung ein weiterer Meilenstein, die deutsche Fleischwirtschaft als attraktiven Arbeitgeber weiterzuentwickeln und zu positionieren. Die Deutsche Fleischwirtschaft ist der umsatzstärkste und beschäftigungsintensivste Bereich innerhalb der deutschen Lebensmittelwirtschaft, die wiederum eine der drei größten Industrien in Deutschland ist.

Text der Selbstverpflichtung HIER

Videos der Pressekonferenz:

https://www.youtube.com/watch?v=w7qNoqRrgJE

https://www.youtube.com/watch?v=Tsrw6CUmKwk

Interview in FleischWirtschaft Ausgabe 10/2015

Informationen zum Mindestlohntarifvertrag Fleischwirtschaft:

Der Mindestlohntarifvertrag für die Fleischwirtschaft ist am 1. August 2014 rechtlich verbindlich in Kraft treten. Er hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017. Die Mindestlöhne für die Fleischwirtschaft betragen pro Stunde einheitlich für Ost und West:

1.08.2014: 7,75 Euro

1.12.2014: 8,00 Euro

1.10.2015: 8,60 Euro

1.12.2016: 8,75 Euro (vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2017 abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro gem. § 24 MiLoG)

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