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Die Verkehrsanwälte klären auf: Viele Urteile im Verkehrsrecht basieren auf Ausnahmeregeln

Was im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht, lernt jeder Autofahrer für seinen Führerschein – und doch gibt es etliche Ausnahmeregeln, die oft nur Richter und Verkehrsanwälte kennen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. erläutert sechs kuriose Ausnahmeurteile und klärt auf, was man im Auto so alles (nicht) darf.
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Pressekontakt Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. 030 / 72 61 52-133

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