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Interview mit dem Verkehrsanwalt Jens Dötsch: „Ältere Autofahrer nicht pauschal als Risikogruppe abstempeln“
Fahranfänger und Senioren – diese beiden Gruppen stellen im Straßenverkehr ein ähnlich großes Risiko dar. Für Fahranfänger hat der Gesetzgeber deshalb bereits 1986 den Führerschein auf Probe eingeführt. Der Rechtsanwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), rät aber davon ab, eine pauschale Prüfung speziell für Senioren einzuführen.
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