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Verkehrsanwälte kennen die Ausnahmeregelungen: „Punkte und Fahrverbot lassen sich oft abwenden“

Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist oder in einen Unfall verwickelt war, dem drohen neben einem Bußgeld oft Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Die rechtlichen Gegebenheiten sind in vielen Fällen jedoch weniger eindeutig, als der Laie vermuten mag. Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V., erläutert im Interview, wie ein Anwalt oftmals mit der passenden Verteidigungsstrategie einen Punkteintrag oder ein Fahrverbot abwenden kann.

Wann nehmen sich Autofahrer nach Ihrer Erfahrung einen Anwalt? Und gibt es den „typischen Mandanten“?

Meistens geht es den Betroffenen vorrangig darum, Punkte in Flensburg zu vermeiden oder zu reduzieren und ihren Führerschein zu behalten. Bußgelder sind oft relativ gering und würden häufig noch gezahlt werden. Bei einem Bußgeld von 60 Euro gibt es jedoch schon einen Punkt, deswegen nehmen sich viele einen Anwalt. 90 Prozent meiner Mandanten sind täglich auf den Führerschein angewiesen, zum Beispiel LKW- oder Taxifahrer, Berufskraftfahrer und Pendler. Den meisten wird eine Überschreitung des Tempolimits vorgeworfen. Aber auch fahrlässige Körperverletzung bei Unfällen sowie Handy- und Rotlichtverstöße kommen häufig vor. Übrigens empfehle ich eine Rechtschutzversicherung, denn wenn ein Autofahrer zum Beispiel zu schnell gefahren ist und ein Bußgeld von 80 Euro zahlen muss, kommen Anwaltskosten auf ihn zu, die die Höhe der Bußgelder nennenswert übersteigen. Die Versicherung kostet hingegen nur 80 bis 100 Euro im Jahr und übernimmt die Anwaltskosten. Und meiner Erfahrung nach bringt es immer etwas, sich einen Anwalt zu nehmen, wenn man Punkte und Kosten reduzieren will.

Welche Vorteile bringt es, einen Verkehrsanwalt zu beauftragen?

In vielen Fällen lassen sich durch die Hilfe eines Anwalts ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg vermeiden. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiß, welche Argumentation in welchem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Nur er hat ein umfassendes Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen und kann alle gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Was sind Beispiele für erfolgreiche Verteidigungsansätze?

Man kann sich etwa auf nicht schuldhaftes Verhalten, Augenblicksversagen oder Messfehler berufen. So ist beispielsweise einem Autofahrer grundsätzlich nachzuweisen, dass er einen Verstoß schuldhaft begangen hat. Einem Verkehrsanwalt gelingt es oft, diesen Beweis zu widerlegen. Beim Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall kann es sich strafmildernd auswirken, wenn dem Geschädigten eine Mitschuld nachgewiesen wird. Ein strafmilderndes Augenblicksversagen wiederum greift zum Beispiel oft bei einem Rotlichtverstoß oder beim Übersehen eines Verkehrszeichens. Und Messfehler kann ein Anwalt aufdecken, indem er Akteneinsicht nimmt und die technische Prüfung der Messung durch einen Sachverständigen veranlasst.

Was kann der Betroffene im Kontakt mit der Polizei falsch machen?

In einem Fall ging es um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Autofahrer touchierte auf einem Parkplatz einen anderen Wagen und gab gegenüber der Polizei später an, er habe davon nichts gemerkt. Das Problem: Mit dieser Aussage gab er indirekt zu, dass er vor Ort war. Autofahrer sollten in so einer Situation immer vom Schweigerecht Gebrauch machen – sonst besteht die Gefahr, sich mit lapidaren Bemerkungen, Rechtfertigungen oder Ausreden selbst zu belasten. Das Einzige, was man der Polizei mitteilen muss, sind die Angaben zur Person. Auf alle weiteren Fragen lautet die passende Antwort: Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern. In unserem Beispiel hätte die Polizei nachweisen müssen, dass der Täter vor Ort war – und nicht nur das Auto.

Eine solche Täterüberführung ist jedoch meist schwierig. Sie erfolgt durch eine Wahllichtbildvorlage. Dabei müssen dem Zeugen mindestens sieben Vergleichspersonen gezeigt werden, deren äußeres Erscheinungsbild übereinstimmt. Oft sind sich die Zeugen aber nur zu 70-80 Prozent sicher, ob sie den Beschuldigten wirklich wiedererkennen. Und das reicht nicht. Im Zweifel für den Angeklagten.

In wieviel Prozent der Fälle können Sie helfen?

In circa 85 % der Fälle entfällt das Fahrverbot, die Punkte oder die Sache wird ganz eingestellt. Häufig ist auch Verjährung der Grund, oft können wir aber auch Fehler der Behörden aufdecken oder nachweisen, dass es sich um einen minderschweren Fall handelt. Diese Zahlen und auch die Inhalte der Fälle haben sich übrigens seit der Punktereform im Mai 2014 nicht geändert. Die Autofahrer machen die gleichen Fehler wie vorher – und das ebenso häufig. Mein Fazit: Die Reform hat zu keinerlei Verbesserungen im Verkehrsverhalten geführt.

Zur Person: Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht

Als Inhaberin der Kanzlei Mielchen & Coll. in Hamburg ist Dr. Daniela Mielchen auf Verkehrsrecht und Erbrecht spezialisiert. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Hamburg sowie Miami/USA und ist seit 1991 als Rechtsanwältin tätig. Mielchen ist Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV und gehört zudem dem Gesetzgebungsausschuss Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht an.


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Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

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