Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung
Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden – hierfür steht nun ein Formular unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 201