Neueste Meldungen
Ausgewählte Meldungen
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Selbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?
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Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende
Was müssen junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt Tipps und Tricks zum Semesterstart und Ausbildungsbeginn.
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„Hiermit kündige ich den Rundfunkbeitrag“ – Hier erfahren Sie, ob das möglich ist
Wer das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt, kann den Rundfunkbeitrag kündigen? Wer keinen Fernseher besitzt, muss die Wohnung nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden? Unser Servicebeitrag räumt mit gängigen Mythen und Irrtümern auf.
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Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein
Alle Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag sind kostenfrei verfügbar. Einige private Dienstleister fordern dennoch hohe Gebühren für die Datenübermittlung. Gegen einen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun Sammelklage eingereicht, der sich Betroffene anschließen können.
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Betrügerische E-Mails zum Thema „Rückerstattung“
Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte E-Mails im Umlauf sind, in denen der Name des Beitragsservice missbräuchlich verwendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schadsoftware zu verbreiten und an die Konto- beziehungsweise Kreditkartendaten der Angeschriebenen zu gelangen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.
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Vorerst keine Anpassung des Rundfunkbeitrags – es gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe
Der Rundfunkbeitrag sollte zum 1. Januar 2025 angepasst werden. Da die rechtlichen Grundlagen dafür bislang nicht geschaffen wurden, gilt bis auf Weiteres die bisherige Beitragshöhe für Ihre Zahlungen. Was Sie dazu wissen und beachten müssen, erfahren Sie hier.
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Rundfunkbeitrag – Wer kann sich befreien lassen und wer erhält eine Ermäßigung?
Pressemitteilung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Rundfunkbeitrag – Wer kann sich befreien lassen und wer erhält eine Ermäßigung?
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Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?
Kleine Vereine aufgepasst: Wenn Sie ausschließlich Ehrenamtliche beschäftigen, könnten Sie von der Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen sein. Unser Servicebeitrag verrät, wann Rundfunkbeiträge fällig werden und was unbedingt an den Beitragsservice zu melden ist.
Kommende Veranstaltungen
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Pressekonferenz zur Vorstellung des Jahresberichts 2024
Termin 5. Juni 2025 10:00 – 11:30
Ort Webkonferenz
Kontakt
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Goran Goić Pressekontakt Leitung Unternehmenskommunikation presse@rundfunkbeitrag.de
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Christian Gärtner Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Dennis Sponholz Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Annemarie Bütow Pressekontakt Online-Redaktion presse@rundfunkbeitrag.de
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Jonas Hammes Pressekontakt Servicekommunikation presse@rundfunkbeitrag.de