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Was Sie künftig bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags beachten müssen
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Beitragsservice stellt Jahresbericht 2024 vor: Beitragserträge nach Sondereffekten des bundesweiten Meldedatenabgleichs rückläufig
Ertragsrückgang nach Abschluss von Klärungsverfahren im Zuge des bundesweiten Meldedatenabgleichs; Wohnungsbestand durch Neuanmeldungen nahezu konstant. Beitragsbefreiungen erstmals seit 2018 wieder leicht steigend; Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter Hauptgründe für Befreiungen. Erhöhte Aufwendungen für den Beitragseinzug u. a. durch neuen Tarifvertrag; Effizienz- und Wirtschaftlich
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Rundfunkbeitrag: Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr – Beitragsservice stellt auf Einmalzahlungsaufforderung um
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die den Rundfunkbeitrag noch per Überweisung entrichten und bislang regelmäßig per Brief an die Zahlung erinnert werden, müssen sich auf eine Änderung einstellen. Sie werden schrittweise auf das Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt und erhalten künftig keine schriftlichen Benachrichtigungen mehr zu den jeweils nächsten Zahlungsterminen.
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Selbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und fragen sich, ob Sie den Rundfunkbeitrag sowohl für Ihre Wohnung als auch für Ihren Arbeitsort zahlen müssen? Das hängt davon ab, ob sich Ihr Arbeitsort innerhalb einer Privatwohnung befindet oder ob Sie separate Räumlichkeiten nutzen. Auch Kfz, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, können beitragspflichtig sein.
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Neues Semester, neue Wohnung: Das Wichtigste zum Rundfunkbeitrag für Studierende und Auszubildende
Was müssen junge Menschen zum Rundfunkbeitrag wissen? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gibt Tipps und Tricks zum Semesterstart und Ausbildungsbeginn.
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„Hiermit kündige ich den Rundfunkbeitrag“ – Hier erfahren Sie, ob das möglich ist
Wer das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzt, kann den Rundfunkbeitrag kündigen? Wer keinen Fernseher besitzt, muss die Wohnung nicht zum Rundfunkbeitrag anmelden? Unser Servicebeitrag räumt mit gängigen Mythen und Irrtümern auf.
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Bundesverband der Verbraucherzentralen reicht Sammelklage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de ein
Alle Services rund um Ihren Rundfunkbeitrag sind kostenfrei verfügbar. Einige private Dienstleister fordern dennoch hohe Gebühren für die Datenübermittlung. Gegen einen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun Sammelklage eingereicht, der sich Betroffene anschließen können.
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Betrügerische E-Mails zum Thema „Rückerstattung“
Immer wieder kommt es vor, dass gefälschte E-Mails im Umlauf sind, in denen der Name des Beitragsservice missbräuchlich verwendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schadsoftware zu verbreiten und an die Konto- beziehungsweise Kreditkartendaten der Angeschriebenen zu gelangen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.
Kontakt
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Goran Goić Pressekontakt Leitung Unternehmenskommunikation presse@rundfunkbeitrag.de
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Christian Gärtner Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Dennis Sponholz Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Annemarie Bütow Pressekontakt Online-Redaktion presse@rundfunkbeitrag.de
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Jonas Hammes Pressekontakt Servicekommunikation presse@rundfunkbeitrag.de