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Beitragsmythen – Teil 3: „Für mein Auto muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, oder?“
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#upgradebereit: Beitragsservice launcht neues Karriereportal
Die neue Website präsentiert die Arbeitgebermarke des Beitragsservice unter dem Claim #upgradebereit. Interessierte durchlaufen einen vollständig digitalen Workflow – von der Stellensuche über die Information bis hin zur Bewerbung. Das Portal ist für die mobile Nutzung optimiert, intuitiv bedienbar und über karriere.rundfunkbeitrag.de erreichbar.
Köln, 09.12.2025 – Der Beitragsservice von A -
Beitragsservice mit überarbeitetem Internetauftritt – Bessere Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Online-Services
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat seine Website auf eine neue technische Grundlage gestellt. Eine verbesserte Suchfunktion hilft künftig, das passende Online-Formular zu finden. Langfristig ergeben sich durch die Umstellung Möglichkeiten, die digitalen Selfservices weiterzuentwickeln.
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Beitragsangelegenheiten online erledigen: So unterstützt Sie unsere erweiterte Suchfunktion dabei
Sie haben ein Anliegen zum Rundfunkbeitrag und möchten es gern schnell und einfach online klären? Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt für eine Vielzahl an Anliegen auf seiner Website passende Online-Formulare bereit. Wir erklären Ihnen, wie Sie das richtige finden.
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Rückwirkende Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen läuft zum Jahresende aus
Die Möglichkeit für Unternehmen, sich infolge der Corona-Pandemie rückwirkend von der Zahlung des Rundfunkbeitrags freistellen zu lassen, endet zum 31. Dezember 2025. Ab 2026 gelten wieder die allgemeine Verwaltungspraxis und die regulären Regelungen für Betriebsstätten.
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Beitragsmythen – Teil 2: „Wenn ich keinen Fernseher habe, kann ich den Rundfunkbeitrag abmelden, oder?“
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt und fällt pro Wohnung an. Dennoch ranken sich um ihn viele Mythen und Irrtümer. Wir nehmen gängige Annahmen zum Rundfunkbeitrag unter die Lupe und erklären Ihnen, was daran stimmt und was nicht.
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Beitragsmythen – Teil 1: „Ich kann den Rundfunkbeitrag monatlich zahlen, oder?“
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt und fällt pro Wohnung an. Dennoch ranken sich um ihn viele Mythen und Irrtümer. Wir nehmen gängige Annahmen zum Rundfunkbeitrag unter die Lupe und erklären Ihnen, was daran stimmt und was nicht.
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Bei allen Überweisungen: Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe des Zahlungsempfängers
Die verpflichtende Überprüfung des Zahlungsempfängers soll ab Oktober 2025 für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags künftig beachten müssen.
Kontakt
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Goran Goić Pressekontakt Leitung Unternehmenskommunikation presse@rundfunkbeitrag.de
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Christian Gärtner Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Dennis Sponholz Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit presse@rundfunkbeitrag.de
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Annemarie Bütow Pressekontakt Online-Redaktion presse@rundfunkbeitrag.de
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Jonas Hammes Pressekontakt Servicekommunikation presse@rundfunkbeitrag.de