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Alle Meldungen

  • Zieht eine beitragszahlende Person um, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Verbleiben Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner in der Wohnung, müssen sie sich mit ihren Rundfunkbeitragszahlungen befassen. © Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

    Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

    Ziehen mitbewohnende Personen, Partner oder Partnerinnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu klären. Miete, Versicherungen, Energieverträge müssen angepasst werden. Was dabei schnell vergessen wird, ist der Rundfunkbeitrag. Wir verraten Ihnen, woran Sie denken sollten.

  • Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

    Beitragsservice als Arbeitgeber zweifach ausgezeichnet

    Der Beitragsservice ist vom Deutschen Institut für Qualitätsstandards und -prüfung (DIQP) als familienfreundlicher sowie als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet worden. Grundlage der Zertifizierung ist eine repräsentative Umfrage unter 550 Mitarbeitenden, von denen mehr als drei Viertel den Beitragsservice als familienfreundlich bewerteten. Beide Gütesiegel nutzt der Beitragsservice künftig in seiner P

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

    Beitragsservice stellt Jahresbericht 2022 vor – Krieg und Zeitenwende bislang ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Rundfunkbeitrag

    Mehr Wohnungsneubauten und Beitragsanpassung im August 2021 führen zu leichtem Ertragsplus; perspektivische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht absehbar. Inflation und Tarifsteigerungen sorgen für höhere Aufwendungen für Beitragseinzug; Maßnahmen des unternehmensweiten Strategieprozesses wirken kostendämpfend. Bundesweiter Meldedatenabgleich mit dem Versand von Klärungsschreiben angelaufen; Be

  • Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

    Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

    Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

  • Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

    Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

    Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und

  • Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

    Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

    Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

  • Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

    Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

    Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

    Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona

    Beitragsanpassung sorgt für Anstieg der Gesamterträge ab August 2021; Anzahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen nahezu konstant Zahl der coronabedingt freigestellten Betriebsstätten deutlich angestiegen; Befreiungen im privaten Bereich trotz Pandemie erneut rückläufig Kosten des Beitragseinzugs trotz Inflation spürbar gesenkt; Produktivitätssteigerungen durch weitere Digitalisierung d

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

    Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

    Köln, 28.04.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21; vgl. Pressemitteilung 26/2022 vom 28.04.2022).
    Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die

  • Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

    Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

    Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften. Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sof

  • Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

    Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

    Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

  • Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

    Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshö

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