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Summende Nachbarn – Was tun bei Bienennestern am Haus?
- Niemals die Nester selbst entfernen
- Experten beurteilen eventuellen Artenschutz und organisieren die Umsiedlung
- Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft in den meisten Fällen
Köln/Wuppertal, 20. Mai 2025 – Sie sind für unser Ökosystem unersetzlich – aber als Untermieter am Haus oft unerwünscht: Am Weltbienentag, dem 20. Mai, wird weltweit an die enorme Bedeutung von Bestäubern wie der Honigbiene erinnert. Doch was, wenn Bienen, Wespen oder Hornissen plötzlich unter dem Dach nisten oder aus dem Rollladenkasten summen? Wichtig zu wissen: Wer ein Nest entdeckt, sollte nicht selbst zur Tat schreiten – stattdessen helfen eine professionelle Einschätzung und gegebenenfalls eine fachgerechte Umsiedlung.
Viele Insektenarten suchen im Frühling und Sommer nach einem geeigneten Ort zur Nestgründung. Rollladenkästen, Dachvorsprünge oder Hohlräume im Mauerwerk bieten scheinbar ideale Bedingungen – für Honigbienen ebenso wie für Wespen oder Hornissen. Auch in Erdlöchern oder verlassenen Kleintierbauten können neue Kolonien entstehen. Hausbewohner reagieren oft mit Sorge, vor allem wegen möglicher Stiche. Doch nicht alle Arten sind aggressiv – und viele stehen unter besonderem Schutz.
Artenschutz geht vor: Niemals selbst Hand anlegen
Insbesondere Bienen und Hummeln sind streng geschützt – ihre Nester dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und durch Fachleute entfernt oder umgesetzt werden. Auch viele Wespenarten sowie Hornissen stehen unter Naturschutz. Wer versucht, ein Nest eigenhändig zu beseitigen – mit Wasser, Spray oder Feuer – handelt nicht nur gefährlich, sondern häufig auch gegen das Gesetz. Selbst Störungen können strafbar sein. Die richtige Vorgehensweise lautet: Abstand halten, Ruhe bewahren und professionelle Hilfe suchen.
Hilfe durch Haus- und Wohnungsschutzbrief
Ein Insektennest am Haus bedeutet kein Grund zur Panik: Bei vielen Haus- und Wohnungsschutzbriefen ist die fachmännische Entfernung bzw. Umsiedlung abgedeckt und somit schnelle und rechtssichere Hilfe gewährt. Ein Anruf bei der Versicherung genügt und diese organisiert unverzügliche Hilfe durch den nächstgelegenen Kammerjäger beziehungsweise Imker, die Naturschutzbehörde oder die Gemeindeverwaltung.