Pressemitteilung -

Bestattungsvorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt

Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff staatlicher Behörden sicher. Oft versuchen Sozialämter ganz gezielt, Antragssteller zur Auflösung der Bestattungsvorsorge zu überreden, um beispielsweise Heimkosten zu decken. Das ist aber häufig nicht rechtens, wie verschiedene Urteile gezeigt haben, worauf Antje Bisping, Justiziarin des Bundesverbandes Deutscher Bestatter hinweist.

„Die angemessene Bestattungsvorsorge ist geschützt“ entschieden schon das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2003 (Az. 5 C 84/02 v. 11.12.2003) und das Bundessozialgericht im Jahr 2008 (B 8/9b SO 9/06 R, v. 18.03.2008). Eine Vielzahl entsprechender Entscheidungen folgten. Jüngst urteilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Fall, dass ein für die Bestattung vorgesehener Betrag in Höhe von 11.300 € als Schonvermögen entsprechend den ortsüblichen Konditionen durch das Sozialamt anzuerkennen ist.

Bestattungsvorsorge entlastet

Bestatter bieten Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen. Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat, erklärt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. in Düsseldorf.

Würdige ortsübliche Bestattung gewährleistet

Die Bestattungsvorsorge umfasst die Kosten für die Bestattung, den Erwerb des Grabes einschließlich der Kosten für ein Grabmal und die Grabpflegekosten. Die angemessene Bestattungsvorsorge hat sich in erster Linie an den vorgesehenen Leistungen und an den ortsüblichen Kosten einer würdigen Bestattung zu orientieren. Bestattungsvorsorgebeträge zwischen 3.200€ und 11.300€ sind von den Gerichten bisher als angemessen beurteilt worden. Angeblich durch das Sozialamt pauschal zulässig erachtete Beträge sind ebenso unstatthaft wie eine Aufrechnung der Bestattungsvorsorge mit dem sogenannten Schonvermögen, also kleinen Barbeträgen bis zu einer Höhe von 2.600 €, die jeder Bürger besitzen darf.

Geld zweckgebunden anlegen

Es ist dabei allerdings wichtig, das Geld für die dereinstige Bestattung zweckgebunden anzulegen. Es genügt nicht, die Summe einfach auf ein Sparbuch einzuzahlen, denn dies müsste bei Bedürftigkeit aufgelöst werden. Eine sichere Anlage für Bestattungsvorsorgen bieten die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Die Verträge zwischen Treuhand bzw. Kuratorium, Bestatter und Vorsorgendem können von den Sozialämtern nicht angetastet werden.

Berechtigte Ansprüche durchsetzen

Im Streitfall bieten die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur ihren Vorsorgekunden Rechtshilfe zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Sozialamt. „Diese Verfahren sind äußerst erfolgreich und es konnten schon viele berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden“, erklärt Antje Bisping.

Weitere Informationen:

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

Antje Bisping, Justiziarin

Volmerswerther Str. 79
40221 Düsseldorf
Tel.: ++49 (0)211 / 16 00 8 - 40
Fax: ++49 (0)211 / 16 00 8 - 940
Mail: bisping@bestatter.de

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1948 gründeten die deutschen Bestatter den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., der heute aus 16 Landesverbänden und -innungen der Bundesländer besteht. Aus einem kleinen Berufsverband haben sich bis heute mehrere Organisationen entwickelt, die ihren Mitgliedern, den Trauernden und Bestattungsvorsorgenden eine große Bandbreite von Serviceleistungen anbieten.

Dem BDB ist es gelungen, die Berufsausbildung von der Bestattungsfachkraft über den Bestattermeister bis hin zu fachspezifischen Zusatzqualifikationen zu professionalisieren und qualitativ auf ein hohes Niveau zu heben. Der BDB setzt sich dafür ein, dass die Interessen der Bestatter in Politik, Rechtsprechung und Verwaltung Gehör finden. Mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG können Menschen zwei verschiedene Vorsorgemodelle zur finanziellen Absicherung der Bestattungskosten wählen: die Sterbegeldversicherung oder die Eröffnung eines Treuhandkontos. Mit dem Markenzeichen zertifiziert der BDB Bestatter, die ihr garantiertes Qualitätsversprechen auch dokumentieren können und hohe persönliche, fachliche und betriebliche Anforderungen bei der Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen erfüllen. Auf europäischer und internationaler Ebene ist der BDB in der europäischen Bestattervereinigung EFFS und der FIAT-IFTA als Weltorganisation für alle Interessen und Belange der Bestatter auf globaler Ebene aktiv. Der BDB – Maßstab für die Bestattungsbranche in Deutschland!

Kontakt

Antje Bisping

Pressekontakt Qualitätsbeauftragte für das Markenzeichen 0211 - 1 60 08 10

Udo Gentgen

Pressekontakt Geschäftsführer der FORUM BEFA GmbH & Co KG 0049-2421-202887

Stephan Neuser

Pressekontakt Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter 0211 - 1 60 08 10

Oliver Wirthmann

Pressekontakt Geschäftsführer des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. / GmbH 0211 - 1 60 08 10

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