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So gehen Sie als Bewerber mit dem "Du" in der Stellenausschreibung um (Bildquelle: © blende11.photo – Fotolia.com)
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So dürfen Bewerber auf das "Du" in der Stellenanzeige reagieren

"Wir suchen Dich!" Prima - das lädt zur Bewerbung ein. Doch wie geht man als Bewerber mit dem "Du" in der eigentlich recht förmlichen Welt der Jobsuche um? "Läuft. Ich komm zu Euch zum Vorstellungsgespräch." Oder doch lieber "Sehr geehrte Frau Müller! Mit großem Interesse habe ich Ihre Stellenanzeige gelesen." Da wäre man gerne Angelsachse... Die gute Nachricht: Beim "Du" in der Stellenausschreibung ist (fast) alles erlaubt. 

Wir haben in unserem Bewerber-Tipp verschiedene Varianten zusammengefasst. Hier findest Du, äh, finden Sie... also, hier geht's zum vollständigen Artikel.

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