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Auf „Quishing“ reingefallen: Was tun?

Pressemitteilung -

Auf „Quishing“ reingefallen: Was tun?

QR-Codes sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Genau diese Gewohnheit machen sich Betrüger zunutze: Beim sogenannten „Quishing“ (eine Kombination aus „QR-Code“ und „Phishing“) leiten manipulierte Codes ahnungslose Nutzer auf täuschend echte, aber betrügerische Webseiten. Rechtsanwaltskanzlei CDR Legal informiert, wer im Betrugsfall haftet und welche Schritte Betroffene unternehmen sollten.

Es beginnt mit einem harmlosen Brief. Das Logo der Bank ist gestochen scharf, die Sprache professionell, der Ton freundlich, aber bestimmt: „Aktualisieren Sie jetzt Ihre Kundendaten, um Ihr Konto vor Sperrung zu schützen.“ Ein QR-Code ist in der Mitte des Schreibens aufgedruckt. Ohne lange nachzudenken, wird er von Bankkunden gescannt.

Die verlinkte Website sieht vertraut aus, die Eingabe der Zugangsdaten erfolgt fast mechanisch - ohne zu bemerken, dass der QR-Code gefälscht sein könnte. Tage später folgt der Schock: Das Konto ist leergeräumt. Aber wer haftet jetzt für den Schaden?

Wenn ein QR-Code zur Falle wird

„Wir beobachten, dass Betrüger zunehmend raffinierte und schwer erkennbare Methoden nutzen, um Verbraucher zu täuschen“, erklärt Corinna Ruppel, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei CDR Legal. Sie unterstützt seit Jahren Opfer von Online-Banking-Betrug bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. „Insbesondere das Scannen eines QR-Codes wird oft als sicher angesehen, doch das ist ein gefährlicher Trugschluss, der unseren Mandanten teuer zu stehen kommt.“

Doch die Täuschungsmanöver gehen sogar über gefälschte Bankbriefe hinaus. Immer häufiger manipulieren Betrüger QR-Codes im öffentlichen Raum: an Ladesäulen, Parkautomaten oder auf Werbeplakaten. Die Opfer bemerken oft kurz danach oder aber sogar auch viel später erst, dass sie ihre sensiblen Daten preisgegeben haben. Da die Täter häufig aus dem Ausland agieren, sind rechtliche Schritte schwierig – umso wichtiger ist es, schnell zu reagieren.

Nach Quishing: Was ist jetzt zu tun?

„Banken sind verpflichtet, ihre Sicherheitssysteme stetig zu verbessern und ihre Kunden umfassend über Betrugsgefahren aufzuklären“, weiß Corinna Ruppel. „In vielen Fällen ist die Bank gemäß Paragraph 675u BGB haftbar, wenn dem Mandanten keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder die Bank ihre Schutzpflichten nicht ausreichend erfüllt hat.“

CDR Legal konnte im vergangenen Jahr zahlreiche Mandanten dabei unterstützen, ihre Ansprüche gegenüber Banken erfolgreich geltend zu machen. Und die Erfahrung zeigt: Wer auf Quishing hereingefallen ist, sollte umgehend seine Bank informieren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ein Erstgespräch mit einem Anwalt hilft Betroffenen dabei, die Situation einzuschätzen und nötiges Beweismaterial für eine Klage zu sammeln, falls die Bank der Schadenersatzforderung nicht nachkommt.

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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.

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