Pressemitteilung -
Erbengemeinschaft: Was tun, wenn das Erbe zur Zerreißprobe wird?
Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Belastungen, sondern oft auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders innerhalb einer Erbengemeinschaft kann es schnell zu Spannungen kommen – vor allem dann, wenn einzelne Miterben Entscheidungen nicht mittragen. Corinna Ruppel, Inhaberin und Anwältin der Anwaltskanzlei CDR Legal erklärt, was betroffene Erbengemeinschaften tun können, wenn eine Person blockiert.
Gemeinsam geerbt, gemeinsam entscheiden
In einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass allen Erben gemeinsam. Über wesentliche Maßnahmen – etwa den Verkauf einer Immobilie – dürfen die Erben nur einvernehmlich entscheiden. „Jeder Miterbe hat ein Mitspracherecht. Das bedeutet aber auch, dass ein einzelner Erbe Entscheidungen verhindern kann“, erklärt Corinna Ruppel.
Was tun, wenn nichts mehr geht?
Blockiert ein Miterbe notwendige Entscheidungen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft wiederherzustellen:
- Auszahlung des blockierenden Erben: Die übrigen Miterben können den blockierenden Erben auszahlen, sofern eine Einigung über den Wert seines Anteils erzielt wird.
- Verzicht auf das Auseinandersetzungsguthaben: Der blockierende Erbe kann durch eine Abschichtungsvereinbarung gegen Zahlung einer Abfindung aus der Erbengemeinschaft austreten.
- Vermittlungsverfahren durch einen Anwalt: Ein Anwalt kann als neutraler Vermittler zwischen den Miterben fungieren, um eine Einigung zu erzielen.
- Teilungsversteigerung: Bei Immobilien im Nachlass kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen, um eine Aufteilung zu erzwingen.
- Teilungsklage: Als letztes Mittel können die Miterben eine Teilungsklage (Erbauseinandersetzungsklage) einreichen, um eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Professionelle Unterstützung schützt vor Eskalation
Rechtliche und emotionale Konflikte können die Erbauseinandersetzung erheblich verzögern. „Gerade bei blockierenden Erben ist es ratsam, frühzeitig juristischen Rat einzuholen“, empfiehlt Corinna Ruppel. „So kann eine faire und rechtssichere Lösung gefunden werden.“
Wer sich rechtzeitig informiert und professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft effektiv begegnen – und oft eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.