Pressemitteilung -
Möglichkeiten zur Abwehr von Ansprüchen aus einer Bürgschaft
CDR Legal informiert über rechtliche Schritte zur erfolgreichen Verteidigung
Bürgschaften können für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellen, besonders dann, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann. Viele Bürgen sind im ersten Moment schockiert, wenn sie zur Zahlung aufgefordert werden, und fragen sich, welche Optionen sie haben, um sich gegen diese Ansprüche zu wehren. CDR Legal, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, informiert darüber, welche Möglichkeiten es gibt, eine Bürgschaft erfolgreich abzuwehren.
Rechtliche Prüfung als erster Schritt
Im Falle einer Inanspruchnahme sollten Bürgen zuerst prüfen, ob formelle Voraussetzungen erfüllt sind. Ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag ist dabei unerlässlich. Zudem muss der Gläubiger beweisen, dass die Hauptforderung, für die der Bürge haftet, noch besteht – ein Grundprinzip, das unter dem Begriff der "Akzessorietät" bekannt ist. Sollte die Hauptschuld erloschen oder verjährt sein, kann der Bürge die Erfüllung seiner Verpflichtung verweigern.
Möglichkeiten zur Abwehr einer Bürgschaft
Mehrere Gründe können zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Bürgschaftsvertrags führen:
- Sittenwidrigkeit: Wenn die Bürgschaft den Bürgen finanziell überfordert oder emotionaler Druck zur Unterzeichnung führte, kann die Bürgschaft als sittenwidrig und damit unwirksam gelten.
- Formfehler: Ein Vertrag, der nicht schriftlich oder unter Missachtung bestimmter Formalitäten geschlossen wurde, kann angefochten werden.
- Verjährung: Sowohl die Hauptforderung als auch die Bürgschaft selbst unterliegen einer Verjährung. Diese beträgt in der Regel drei Jahre, kann jedoch durch individuelle Vertragsbedingungen verlängert werden.
- Widerrufsrecht: In manchen Fällen kann der Hauptschuldner dem Bürgen ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen, das bis zu sechs Monate nach Vertragsabschluss ausgeübt werden kann.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Ein Sonderfall
Besonders schwierig ist die Situation bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, bei der der Gläubiger direkt den Bürgen in Anspruch nehmen kann, ohne zuvor an den Hauptschuldner zu treten. In solchen Fällen sollte ein erfahrener Anwalt konsultiert werden, um die rechtlichen Optionen zu prüfen.
Individuelle Beratung unerlässlich
Jeder Fall ist speziell und erfordert eine genaue juristische Prüfung. CDR Legal bietet Bürgen die Möglichkeit, sich umfassend beraten zu lassen und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Von der Überprüfung der Vertragsunterlagen bis zur Verteidigung vor Gericht – die Kanzlei steht Betroffenen mit ihrer Expertise zur Seite.
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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.