Pressemitteilung -
Verschenkt und bereut: In diesen Fällen kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden
Als ein Mandant vor fünf Jahren seinem Kind sein Haus übertrug, war er sich sicher, das Richtige zu tun. Er wollte frühzeitig sein Vermögen regeln und ihr den Weg für eine sorgenfreie Zukunft ebnen. Doch dann kam es zum Bruch: Sein Kind brach den Kontakt ab und wollte die Immobilie entgegen vorheriger Absprachen verkaufen. Aber kann er die Schenkung noch rückgängig machen?
Viele Menschen entscheiden sich aus emotionalen oder steuerlichen Gründen für eine Schenkung – und bereuen es später. Corinna Ruppel, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei CDR Legal, klärt auf und nennt Gründe, die eine Rückforderung zulässig machen.
1. Grober Undank des Beschenkten
Hat der Beschenkte sich schwerwiegend und undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten – etwa durch körperliche Angriffe, massive Beleidigungen oder schwere Verfehlungen – kann die Schenkung gemäß § 530 BGB widerrufen werden. Doch der Nachweis für groben Undank ist nicht leicht zu erbringen.
„Viele Menschen glauben, dass ein schlechtes Verhältnis oder ein enttäuschendes Verhalten des Beschenkten bereits ausreicht, um eine Schenkung rückgängig zu machen. Doch das Gesetz setzt hohe Hürden. Es muss eine klare und schwerwiegende Verfehlung vorliegen“, erklärt Rechtsanwältin Corinna Ruppel.
2. Verarmung des Schenkers
Wenn der Schenker nach der Schenkung selbst in finanzielle Not gerät und auf Sozialhilfe angewiesen ist, kann gemäß § 528 BGB eine Rückforderung möglich sein. Dies greift besonders dann, wenn der Staat einspringen muss.
3. Vereinbarte Rückforderungsrechte
Durch vertragliche Rückforderungsklauseln kann eine Schenkung an Bedingungen geknüpft werden. Erfüllt der Beschenkte die damit verbundene Auflage nicht, kann die Schenkung zurückgefordert werden.
Schenkungen: Besser rechtlich absichern
„Damit es später nicht zu Streitigkeiten oder finanziellen Engpässen kommt, sollten Schenkungen gut durchdacht und rechtlich abgesichert sein. Beispielswiese durch vertragliche Rückforderungsklauseln oder ein notariell beurkundete Schenkungsverträge“, weiß Corinna Ruppel. „Ein Gespräch mit einem Anwalt kann helfen, zu verhindern, dass Formfehler entstehen oder Erben benachteiligt werden.“
Zudem ist es auch wichtig zu beachten, dass für den Widerruf und die Anfechtung von Schenkungen bestimmte Fristen gelten. So können Schenkungen aufgrund Verarmung des Schenkers nur innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden, wobei die Frist ab dem Tag der vollzogenen Schenkung beginnt. Auch muss der Widerruf innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden des Grundes erklärt werden.
Es lohnt sich also, rechtliche Unterstützung einzuholen - damit aus einer großzügigen Schenkung keine Reue entsteht.
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Die Kanzlei CDR Legal ist spezialisiert auf Bank-, Kapitalmarkt- und Erbrecht. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassendem Fachwissen unterstützt Frau Ruppel gemeinsam mit derzeit sieben Kolleginnen und Kollegen ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und anderen erbrechtlichen Angelegenheiten. Dabei legt sie besonderen Wert auf eine persönliche anwaltliche Betreuung sowie Transparenz und eine vertrauensvolle Basis zum Mandanten. Als vollständig digitalisierte Kanzlei mit vier Standorten betreut CDR Legal Mandanten in ganz Deutschland professionell. Corinna Ruppel studierte in Deutschland und den USA. Sie war zwölf Jahre bei einem führenden deutschen Geldinstitut beschäftigt, bevor sie sich 2013 als Anwältin selbstständig machte.