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atrigaRatgeber: Das neue Jahr naht – und mit ihm die Verjährung

Die Verjährung ist ein stets wiederkehrendes Thema. Spätestens zum Jahresende geht es um die Frage, wann ein Anspruch aus einer Forderung verjährt und wie die Verjährung noch vermieden werden kann. Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 können in der Regel Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2018 stammen. Vor allem Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen sind in besonderem Maße darauf angewiesen, dass ihre Rechnungen pünktlich und vollständig beglichen werden. Das gilt in Zeiten der COVID-19-Pandemie mehr denn je. Insofern ist es mehr als misslich, wenn deren zahlungssäumige Kunden bei älteren Rechnungen die Einrede der Verjährung geltend machen und den Ausgleich der Forderung verweigern. Daher sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende prüfen, wann Ihre unbezahlten Forderungen entstanden sind. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Verjährung finden Sie im aktuellen atrigaRatgeber.

Zum Download des atrigaRatgebers über die atriga-Website: https://www.atriga.com/unterne...

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