Pressemitteilung -

atriga bietet maßgeschneiderte Lösung für Energie-Grundversorger

Die Branche ist stark verunsichert, der aktuelle Referentenentwurf wird auf allen Ebenen kontrovers diskutiert. Worum geht es konkret? Die Grundversorgungsverordnungen (GVV) für Strom und Gas werden demnächst und wahrscheinlich ohne Übergangsfrist an geltendes EU-Recht angepasst. Grundversorger wären dann dazu verpflichtet, Kunden mit Zahlungsrückständen innerhalb des Sperrandrohungsprozesses eine Abwendungsvereinbarung samt Ratenzahlung anzubieten. Zusätzlich müssten diese Kunden über öffentliche Unterstützungsleistungen aufgeklärt und konkrete Anlaufstellen genannt werden. Bei laut Bundesnetzagentur 4,75 Millionen Sperrandrohungen im Jahr 2020 keine leichte Aufgabe. Vor allem, da neben den regelmäßigen Abschlägen nun auch zusätzlich Ratenzahlungen verarbeitet und überwacht werden müssten, was die vorhandenen Legacy-Systeme der Energieversorger oft weder technisch noch wirtschaftlich abbilden können. atriga hat den Bedarf frühzeitig erkannt und einen Prozess entwickelt, mit dem Grundversorger sofort gesetzeskonform arbeiten können, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Darüber hinaus bietet die atriga-Lösung verschiedene Servicemodule für Ratenzahlungsüberwachung, Schuldnerkommunikation und Zahlartenangebote bis hin zum vollständigen Prozesstransfer in ein webbasiertes White Label-Portal.

Voraussetzungen für Liefersperren

Haushaltskunden haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Strom oder Gas vom jeweiligen Grundversorger zu beziehen. Um Verbraucherrechte zu stärken, ist in der dann europaweit gültigen GVV festgelegt, unter welchen Bedingungen Grundversorger bei Zahlungsverzug Liefersperren androhen und gegebenenfalls durchsetzen können. Durch die neuen Regelungen stehen für Grundversorger kurzfristig tiefgreifende Veränderungen an, die vor allem auch Schwellenwerte und Fristen betreffen, auf deren Basis eine Sperrung angedroht werden darf.

Neu in der Verordnung wäre auch, dass Versorger den Kunden spätestens mit der Sperrankündigung eine Abwendungsvereinbarung mit einem Ratenzahlungsangebot über einen Zeitraum von sechs bis 18 Monaten anbieten müssen. Schuldner wären künftig zusätzlich über örtliche Hilfsangebote zu informieren, zum Beispiel bei Sozialbehörden, Jobcentern oder anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Neben der Textform ist in der aktuellen Version des GVV auch die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle für den Kundenkontakt genannt. Außerdem sollen Nachrichten an Kunden in verständlicher Sprache verfasst werden.


Christoph Overmann, Head of Sales bei atriga: „Die Spezialisten von atriga haben sich bereits sehr frühzeitig mit dem Thema GVV befasst. Wir freuen uns, eine modulare Lösung vorzustellen, die den Energieversorgungsunternehmen echte Hilfe bietet.“

atriga-Basisprozess erfüllt gesetzliche Vorgaben

Grundversorger stehen somit in Zukunft vor der großen Herausforderung, neben regelmäßigen Abschlagszahlungen und der Jahresverbrauchsabrechnung zusätzlich auch Ratenzahlungen verbuchen und technisch abwickeln zu müssen. Zumeist sind die Altsysteme der Grundversorger darauf aber nicht ausgerichtet und können in der Kürze der Zeit auch nicht ohne großen Aufwand angepasst werden. Hinzu kommt, dass wegen der obligatorischen Abwendungsvereinbarungen und Informationspflichten angemessen mit dem Kunden kommuniziert werden soll. atriga hat für diese neuen Anforderungen einen Prozess entwickelt, mit dem Grundversorger alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen können, also zum Beispiel Ratenzahlungen anbieten und über Hilfestellungen informieren.

Flexible Servicemodule

Über den Basisprozess hinaus stehen Versorgern weitere Servicemodule zur Verfügung, bis hin zur vollständigen Übernahme der Prozesse durch atriga. Die Kundendaten und Forderungswerte können auf allen technisch denkbaren Wegen (unter anderem manuell, per SSL-geschütztem Upload oder Schnittstelle) zur weiteren Bearbeitung sekundenschnell an atriga übergeben werden. Mit Blick auf die jeweilige Situation der einzelnen Kunden stimmt atriga mit dem Grundversorger exakt definierte Prozessschritte nach dessen Vorgaben individuell ab, darunter

  • die im Anschreiben genannten Anlaufstellen,
  • die Überwachung der Abwendungsvereinbarung,
  • die geeigneten Kommunikationskanäle,
  • das Vorgehen bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung oder
  • ungerechtfertigten Einreden.

In allen Phasen des Prozesses setzt atriga auf kundenorientierte und wertschätzende Kommunikation und nutzt dafür, je nach Festlegung durch den Versorger, entsprechende Kanäle wie Post, E-Mail, SMS und das eigene Contact Center sowie ein webbasiertes Self Service Online-Portal. Als Rundum-Sorglos-Paket kann der Grundversorger die atriga-Lösung im Look & Feel seines Unternehmens als White-Label Portal nutzen.

Hierzu Christoph Overmann, Head of Sales bei atriga: „Grundversorger werden in diesen ohnehin schwierigen Zeiten mit einem zusätzlichen Prozess belastet, den sie mit atriga einfach, schnell und kostengünstig abbilden können. Die Spezialisten von atriga haben sich bereits sehr frühzeitig mit dem Thema GVV befasst. Wir freuen uns, eine modulare Lösung vorzustellen, die den Energieversorgungsunternehmen echte Hilfe bietet.“

Individuelle Lösungen halten Kosten niedrig

Die Grundversorger sehen sich durch die gesetzlichen Neuregelungen mit steigenden Kosten konfrontiert: Anpassungen der IT-Systeme und Geschäftsprozesse, mehr Aufwand für die Kundenberatung und das Forderungsmanagement, höhere Abschreibungen von uneinbringlichen Forderungen. Dazu der atriga-Experte für den Energieversorgungsmarkt, Michael Fait: „Mit unserer Expertise im Forderungsmanagement und unserer führenden IT-Plattform können wir den Unternehmen effizient und einfach helfen, sich maßgeschneidert auf die kommende GVV-Novelle einzustellen. Unsere Lösungen passen wir flexibel und individuell an die jeweiligen Anforderungen des Grundversorgers an. Das Preis-/Leistungsverhältnis wird für positive Überraschung sorgen: Sowohl die atriga Basislösung als auch die zusätzlichen Servicemodule sind durch den hohen Grad an Automatisierung und Digitalisierung so kostengünstig, dass eine eigene Lösung bei Vollkostenbetrachtung um ein Vielfaches teurer kommt. Und mit unserem systemischen, serviceorientierten Ansatz eröffnen wir Chancen, die Kundenverbindung langfristig wieder auf eine solide Basis zu stellen. Denn letztlich ist es für alle Beteiligten viel teurer, wenn der Strom wirklich abgeschaltet werden muss.“

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Über atriga

Als Vorreiter im kundenfreundlichen und digitalen Forderungsmanagement B2B/B2C unterstützt die konzernunabhängige atriga zusammen mit weiteren Gesellschaften der Gruppe weltweit mehr als 25.000 Mandanten. Die unternehmenseigene IT-Forschungs- und Entwicklungsabteilung steht für wegweisende Innovation und führt Konzerne und Unternehmen aller Größen und Branchen ‚TOTAL DIGITAL‘ ins 21. Jahrhundert.

International tätige Konzerne und Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen (z. B. Assekuranz, Banken, E-Commerce, Gesundheitswesen, Immobilien, Logistik, öffentlicher Personen(nah)verkehr, Payment, Telekommunikation, Verlage, Versandhandel, Versorger) schätzen die umfassende Expertise der atriga, insbesondere in den Bereichen Forderungsmanagement, Inkasso, Recht, Softwareentwicklung und Datenschutz.

atriga ist Vertragspartner der SCHUFA und der meisten Auskunfteien, Mitglied im Bundesverband Credit Management e.V. (BvCM), im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) und im Bundesverband der Dienstleister für Online Anbieter e.V. (BDOA).

atriga ist Gründungsmitglied des E-Commerce-Leitfadens des Institutes ibi research an der Universität Regensburg.

www.atriga.com

Kontakt

Christoph Ruoff

Head of Business Development/Geschäftsführer +49 (0) 6103 3746-215