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Kategorien: wohnung vermieten

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    Ortsübliche Vergleichsmieten statt Mietspiegel

    Das Reformgesetz zum Mietspiegelrecht trat im Jahr 2022 in Kraft – Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind damit verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen, der stellvertretend die ortsübliche Vergleichsmiete darstellt. Immobilieneigentümer die ein Haus oder eine Wohnung in ländlichen Regionen oder Städten mit weniger als 50.000 Einwohnern vermieten stehen allerdings weiter im Regen.