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Wahlrecht für Menschen mit Demenz?! - Neues Informationsblatt der DAlzG erschienen
Auch Menschen mit Demenz dürfen an Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Sie werden nur dann aus dem Wählerverzeichnis gestrichen, wenn ein Betreuungsgericht eine umfassende rechtliche Betreuung anordnet. Es ist erlaubt, jemanden beim Ausfüllen des Wahlscheins nach seinen Wünschen zu unterstützen. Jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung ist allerdings strafbar. Das Wahlrecht ist nicht übertragbar, also können auch Bevollmächtigte das Wahlrecht nicht ersatzweise ausüben.
Bei der Frage nach dem Wahlrecht von Menschen mit Demenz bestehen viele Unsicherheiten. Das Informationsblatt 20 "Wahlrecht und Demenz" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft schafft hier Klarheit.
Es steht kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung im
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