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Themen: Unfälle

  • Jede Minute zählt: Der Herzinfarkt und andere lebensbedrohliche Komplikationen wie bösartige Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfall sind keine aufschiebbaren Krankheitsfälle, sondern erfordern eine sofortige notfallmedizinische Versorgung.

    Belastete Kliniken: Bei Herzinfarkt-Verdacht unbedingt Notruf 112

    Notfallmediziner warnen in Zeiten belasteter Kliniken: Bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht zögern, sondern sofort den Notruf 112 für den Rettungsdienst absetzen. Eine notfallmedizinische Versorgung ist trotz der angespannten Lage in den Kliniken anzufordern.