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Die Richtlinien eines DGuSV anerkannten Kraftfahrzeug Sachverständigen

Die Richtlinien eines DGuSV-Sachverständigen legen fest, wie Kfz-Schadengutachten fachgerecht, einheitlich und marktorientiert zu erstellen sind. Sie orientieren sich maßgeblich an gesetzlichen und fachlichen Vorgaben sowie an den Empfehlungen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. (DGSV).

Kernpunkte der Richtlinien:

  • Ermittlung des Restwertes: Für eine sachgerechte Schadenregulierung müssen Sachverständige den Restwert eines Fahrzeugs objektiv und unabhängig ermitteln. Auch bei sogenannten eindeutigen Reparaturfällen sind die Vorgaben einzuhalten, z.B. konkrete Angebote des regionalen Marktes einholen (in der Regel drei Angebote), keine bloß rechnerische Schätzung.
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes: Der Zeitwert eines Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis ist anhand marktrelevanter Daten und objektiver Kriterien festzustellen.
  • Merkantile Wertminderung: Die Ermittlung erfolgt unter Beachtung von Zeitpunkten wie Eintritt des Schadenereignisses beim wirtschaftlichen Wertverlust und Abschluss der Reparatur beim technischen Wertverlust. Die Bewertung muss nachvollziehbar begründet werden und darf sich nicht auf subjektive Einschätzungen stützen.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Im Gutachten sind alle für die Schadenregulierung relevanten Werte, insbesondere Restwert und Wiederbeschaffungswert, unabhängig von der Absicht des Geschädigten (z.B. Reparaturwunsch) anzugeben. Pauschale Angaben sind unzulässig.
  • Berufsbild und Qualifikation: DGuSV-Sachverständige müssen eine einschlägige technisch-gewerbliche Ausbildung nachweisen (Ingenieur, Meister, o. Ä.), persönlich unabhängig sein und sich regelmäßig fortbilden. Eine Zertifizierung nach EN 17024 oder öffentliche Bestellung ist erwünscht, die Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Richtlinien orientieren sich auch an der aktuellen Rechtsprechung und Empfehlungen wie der VDI-Richtlinie 5900 und Vorgaben des Verkehrsgerichtstags.
  • Die DGuSV-Richtlinien verlangen größtmögliche Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz. Dies dient nicht zuletzt dem Schutz des Geschädigten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Versicherer.
  • Die Gutachten sind so zu erstellen, dass auch Laien die Vorgehensweise und die Ergebnisse nachvollziehen können.

Wichtige Einschränkungen und weitere Entwicklungen:

  • Die Bezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt; die Einhaltung der DGuSV-Richtlinien stellt jedoch ein wesentliches Qualitätsmerkmal und einen Mindeststandard im Markt dar.
  • Der Gesetzgeber wird aufgefordert, auf Grundlage dieser Richtlinien eine verbindliche Berufsordnung zu schaffen.

Diese Richtlinien werden regelmäßig überprüft und angepasst, um den Stand von Technik und Rechtsprechung widerzuspiegeln.

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  • Sabina Braun

    Pressekontakt Pressesprecher Öffentlichkeitsarbeit