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Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung von dm-drogerie markt

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Christoph Werner: Bundesdruckerei verzerrt den Markt für Passbilder

In seiner aktuellen Kolumne für die „Wirtschaftswoche“ befasst sich Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung von dm-drogerie markt, mit den Gebühren der Bürgerbüros für die Erstellung digitaler biometrischer Passbilder und mit einer vom Bundeskabinett am 5. November beschlossenen Gebührenerhöhung für die Ausstellung von Personalausweisen. So soll die Gebühr für Personalausweise für Bürgerinnen und Bürger ab 24 Jahren von 37 Euro auf 46 Euro steigen, für Antragsteller unter 24 Jahren klettert sie von 22,80 Euro auf 27,60 Euro, für den durch die Bundespolizei ausgestellten Reiseausweis als Passersatz von 8 Euro auf 32 Euro. Christoph Werner sieht in diesen Gebührenerhöhungen eine Marktverzerrung zu Lasten von Drogerien, Fotografen und Fotogeschäften.

Hintergrund seines WiWo"-Beitrags ist die Tatsache, dass die Bundesdruckerei den Bürgerbüros sogenannte PointID-Aufnahmegeräte für das Erstellen digitaler biometrischer Passbilder zur Verfügung stellt. Die Bürgerbüros riefen für die Passbilderstellung sechs Euro auf, müssten diesen Betrag aber nicht an die Bundesdruckerei zur Finanzierung der Geräte abführen, so Christoph Werner. Er fragt sich, „wie die Bundesdruckerei die Investitionen in den digitalen Gerätepark in dreistelliger Millionenhöhe eigentlich finanziert“. Dies geschehe nun durch die Gebührenerhöhung für den Personalausweis, die mit höheren Produktions- und Verwaltungskosten der Bundesdruckerei begründet werde.

Da sich private Anbieter an dem „nicht verursachungsgemäßen Marktpreis“ von sechs Euro orientierten, der abzüglich Mehrwertsteuer nur 5,04 Euro betrage, sei absehbar, dass viele den neuen Passbildservice nicht mehr kostendeckend anbieten könnten. dm bietet Kundinnen und Kunden den neuen digitalen Passbildservice für 5,95 Euro an. Die Aufnahmen werden in der zertifizierten dm-Cloud sicher abgespeichert und sind nur vom Bürgerbüro abrufbar.

Am 19. Dezember soll auch der Bundesrat über die Gebührenerhöhung beraten und entscheiden. Sollten die Bundesländer zustimmen, wird die Verordnung größtenteils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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