Direkt zum Inhalt springen

Themen: Wissenschaften, allgemein

  • DOYMA-Fachartikel: Die Schwarze Wanne - Wie man nicht wasserdichte Bauwerke abdichtet

    Die Durchdringung der Abdichtung erdberührter Bauwerksteile für Kabel- und Rohrdurchführungen wird im Wesentlichen durch die DIN 18533 geregelt. Der Geltungsbereich der DIN 18533 bezieht sich auf die Abdichtung von nicht wasserdichten erdberührten Bauwerken oder Bauteilen. Gebäudeabdichtungen dieser Art werden im allgemeinen Sprachgebrauch als „Schwarze Wanne“ bezeichnet.

  • DOYMA-Fachartikel: Brandschutz in Rohrleitungsanlagen – Was bisher geschah

    Der Ruf nach dem Bestandsschutz zur Verhinderung eines weiteren Aufwandes ist schnell getätigt. Leider ist der Nachweis, des Bestehens eines Bestandsschutzes regelmäßig nicht ohne erheblichen Aufwand zu erbringen. Gerade bei nicht geregelten Bauarten, wie z.B. Rohrabschottungen stellt diese, wie nachfolgend zu zeigen sein wird, eine erhebliche Anforderung dar.

  • DOYMA-Pressemitteilung: Video-Tutorial - die vielseitigen Anwendungsfälle der Quick-Hauseinführungen

    Hausbesitzer werden immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt – Anbauten, Umbauten, Sanierungen. Nicht so, wenn es um den Anschluss neuer Leitungen geht, weil man zum Beispiel einen Ladeanschluss für das neue Elektroauto in der Garage benötigt oder eine Wasserleitung zum neuen Pool verlegen möchte. Denn mit der Quadro-Secura® Quick-Produktreihe hat DOYMA die Rundumsorgloslösung im Sortiment

  • Grundlagenartikel: Die weiße Wanne & Leitungsdurchdringen

    Die Ausführung von Durchdringungen in wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton werden durch die DAfStb-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton durch den Deutschen Ausschuss für Stahlbeton geregelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Gebäudeabdichtungen als „Weiße Wanne“ bezeichnet. Welche Regelungen existieren hier?

  • DOYMA-Fachartikel: Brandschutz-Kombilösungen verbinden praxisrelevante Eigenschaften

    Gewerbliche Immobilien sind teilweise einem erheblichen Brand- & teilweise auch Explosionsrisiko ausgesetzt. Aus den Explosionsschutzvorschriften und auch den Auflagen der Versicherer folgen konkrete Maßnahmen, die zur Reduktion von Risiken zu ergreifen sind. Neben der Verhinderung explosionsfähiger Atmosphären ist die räumliche Begrenzung der explosionsgefährdeten Bereiche eine wichtige Maßnahme.

  • DOYMA-Fachartikel: Bestehende Durchdringungen - mit Sicherheit dicht

    Die Notwendigkeit, Bestandsgebäude nachträglich abzudichten, muss nicht darin be-gründet liegen, dass das Gebäude von Anfang an Wasser ausgesetzt war, das dann zu Feuchteschäden geführt hat. Im Laufe der Zeit kann sich aber der Beanspruchung ver-ändern! Insbesondere durch folgende Umstände kann daher eine nachträgliche Außenabdichtung erdberührter Bauteile erforderlich sein kann