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Senkung der Umsatzsteuer

Ab dem 01. Juli 2020 gelten in Deutschland vorübergehend bis zum 31. Dezember 2020 neue Umsatzsteuersätze.

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets wird der Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. DSV weist dies entsprechend auf den Rechnungen aus, sofern die Leistungserbringung innerhalb des genannten Zeitraumes stattfindet. Wurde der Auftrag vor dem 01. Juli 2020 abgeschlossen, wird die Rechnung noch mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausgestellt, findet der Abschluss der erbrachten Leistung nach dem 30. Juni 2020 statt, wird die Rechnung mit 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.

Erfolgt die Rechnungsstellung unter dem Hinweis auf Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) oder steuerfrei, so ändert sich durch den reduzierten Umsatzsteuersatz nichts.

Die Umsatzsteuersätze von 16 Prozent und 5 Prozent sind auch bei der Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) anzuwenden, und zwar befristet auf Einfuhren, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 vorgenommen werden.

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