Pressemitteilung -

Kommentar: "Bundesregierung muss erneuerbare Energien in den Braunkohlerevieren rasch ausbauen"

Das Bundeskabinett befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit der Umsetzung des Kohlekompromisses und will die mit den betroffenen Bundesländern verhandelten Eckpunkte des Strukturstärkungsgesetzes beschließen. Diese sehen u.a. Strukturhilfen für die betroffenen Braunkohle-Länder sowie mögliche Entschädigungszahlungen für das Abschalten von Kohlekraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen an die Betreiber vor. Während über die geplanten Strukturhilfen und eventuelle Entschädigungen schon intensiv debattiert wurde, ist über den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren in den Braunkohlerevieren bislang nichts Konkretes bekannt. Es kommentiert Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy:

„Die Bundesregierung muss nicht nur den Ausstieg aus der Kohle organisieren – und zwar deutlich früher als bis 2038. Ebenso dringend müssen auch die Erneuerbaren ausgebaut werden, sonst sind die deutschen Klimaziele nicht zu erreichen. Dafür bieten die Tagebauflächen in den Braunkohleregionen enorme Potenziale. Alleine auf den RWE-Flächen im Rheinischen Revier können mehr als acht Gigawatt an Wind- und Solaranlagen gebaut werden*. Wenn die Bundesregierung und die Landesregierungen den Kohlekompromiss ernsthaft umsetzen wollen, müssen sie gesetzlich festschreiben, dass auf den vormaligen Braunkohle-Tagebauflächen erneuerbare Energien rasch und in großem Umfang errichtet werden. Wir können es uns nicht leisten, diese Chance zu verpassen.“

* laut Analyse für Greenpeace Energy


Hintergrund:

Greenpeace Energy hat zur Nutzung der Braunkohle-Tagebauflächen für den großskaligen Ausbau der Erneuerbaren mit der Rechtsanwältin Roda Verheyen am 15. Mai 2019 einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, wie dies gesetzlich festgeschrieben werden kann. Darin fordert Greenpeace Energy die Bundesregierung auf, unverzüglich vier konkrete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen:

1) Strukturhilfen müssen mit Erneuerbaren-Ausbau verzahnt werden: In den Vereinbarungen zwischen Bund und Braunkohle-Ländern über die finanziellen Hilfen zur Bewältigung des Strukturwandels – etwa in einem Strukturstärkungsgesetz – soll die Auszahlung dieser Mittel an die Gegenleistung geknüpft werden, dass die Länder schnell die nötigen Voraussetzungen für die Nutzung vormaliger Braunkohletagebau-Flächen mit erneuerbaren Energien schaffen.

2) Entschädigungen nur gegen Flächen-Abtretung: In den Verhandlungen mit Kohlekraftwerksbetreibern soll der Bund sicherstellen, dass insbesondere Braunkohle-Unternehmen im Gegenzug geeignete Tagebauflächen an gemeinwohlorientierte Körperschaften abtreten. Diese Körperschaften – beispielsweise Stiftungen oder Anstalten Öffentlichen Rechts – sollen die Flächen im Interesse eines akzeptanzstiftenden Strukturwandels an solche Akteure verpachten, die Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energien mit größtmöglicher Teilhabe der Menschen vor Ort und hoher regionaler Wertschöpfung verbinden. Der Kohlekompromiss sieht Entschädigungszahlungen an die Kohle-Konzerne für Kraftwerksstilllegungen vor – auch wenn z.B. der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages solche Zahlungen nicht als rechtlich notwendig einstuft.

3) Schnelle Nachnutzung der Tagebaue mit erneuerbaren Energien im Bundesbergrecht (BBergG) erleichtern: Die Bundesregierung soll unverzüglich eine Änderung des BBergG mit dem Ziel auf den Weg bringen, die nach aktueller Rechtslage viel zu langen Übergangszeiträume zwischen Braunkohle-Abbau und einer Nachnutzung von Tagebauflächen durch einen Erneuerbaren-Ausbau zu verkürzen.

4) Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf vormaligen Braunkohletagebauflächen im EEG verbessern: Die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz auf einen zu knappen Katalog an Flächentypen beschränkt. Die Bundesregierung soll die entsprechenden Vorschriften im EEG unverzüglich ändern, damit auch Braunkohletagebau-Flächen in diesen Katalog aufgenommen werden können.


Weitere Infos finden Sie unter www.reinrevierwende.de

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