Pressemitteilung -
Bauherren-Hinweis der GTÜ: Eine Schwarze oder Weiße Wanne beugt einem feuchten Keller vor
Die Ursachen für feuchte Keller liegen häufig in einer unvollständigen oder falschen Planung des Bauvorhabens. Maßgeblich sind ein Bodengrundgutachten und die richtige höhenmäßige Einordnung des Gebäudes auf dem Grundstück. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt eine fachgerechte Planung und Überwachung der Baumaßnahmen durch einen Sachverständigen.
Stuttgart, 19. Dezember 2013. Ein trockener Keller bietet zusätzliche Wohn- und Nutzfläche. Die Kosten für die Abdichtung belaufen sich dabei auf wenige Prozent der Gesamtbausumme. Im Gegensatz dazu sind die Sanierungskosten im Versagensfall enorm hoch. Häufig tritt erst nach mehreren Jahren eine hohe Wasserbeanspruchung auf - zu diesem Zeitpunkt ist jedoch die Schadensstelle meistens gar nicht mehr oder nur mit hohem finanziellen Aufwand zugänglich.
„Die Wasserbeanspruchung wird im Rahmen eines geotechnisches Gutachtens ermittelt – dafür ist der Bauherr zuständig“, erläutert Jürgen Lebe, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. „Das Bodengrundgutachten gibt Auskunft zum höchsten Grundwasserstand, zu möglichen Grundwasserspiegelschwankungshöhen und zur Wasserdurchlässigkeit des Bodens. Daraus resultierend können Rückschlüsse auf eventuell mögliches Stauwasser gezogen werden.“
Die Planung der Kellerabdichtung erfolgt je nach vorgesehener Nutzung und den Ergebnissen der Bodenuntersuchung. Dem Planer stehen dabei hauptsächlich zwei Verfahren zur Verfügung: die „Schwarze Wanne“ nach dem Normenwerk DIN 18195 und die „Weiße Wanne“ auf der Grundlage der WU-Richtlinie in Verbindung mit weiteren Normen. Häufig kommen als dritte Ausführungsvariante auch sogenannte „Mischkonstruktionen“ zur Anwendung. Hierbei wird die Bodenplatte als wasserundurchlässiges Bauteil hergestellt. Die Mauerwerksaußenwände erhalten jedoch eine hautförmige Abdichtung, welche besonders gewissenhaft an die Stirnseite der Bodenplatte angeschlossen werden muss. „Bereits beim Entwurf des Gebäudes sollten Bauherren darauf achten, dass eine detaillierte Abdichtungsplanung erfolgt“, empfiehlt der GTÜ-Experte. „Zudem sollte ein unabhängiger Sachverständiger frühzeitig die Ausführung der Abdichtung kontrollieren.“
Hautförmige Kellerabdichtungen oder auch „Schwarze Wannen“ werden auf wasserbeanspruchten Gebäudeseiten angeordnet und sind deshalb nach der Herstellung nicht mehr zugänglich, so dass sie nicht gewartet oder nachgebessert werden können. Sie müssen jedoch die gleiche Lebensdauer wie das zu schützende Bauwerk aufweisen. Dafür wurden früher ausschließlich bituminöse Stoffe oder Teer verwendet, seit einigen Jahren kommen auch Kunststoff-Dichtungen zum Einsatz. „Bei der Herstellung einer sogenannten Schwarzen Wanne müssen günstige Witterungsverhältnisse vorhanden sein“, weist Jürgen Lebe hin. „Bei einer fachgerechten Ausführung findet praktisch kein Feuchtetransport von außen nach innen statt. Hautabdichtungen sind bei allen Bauweisen anwendbar, unabhängig von deren Konstruktion.“
Eine weitere Abdichtungsvariante für den gesamten Keller eines Wohnhauses ist die Bauweise „Weiße Wanne“. Es handelt sich hierbei um wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, deren Herstellung für Wohngebäude größtenteils mittels Fertigteilwänden erfolgt. Der Beton übernimmt zusätzlich zur tragenden auch die abdichtende Funktion. Durch diese wasserundurchlässigen Konstruktionen findet auch bei anstehendem Grundwasser kein Feuchtetransport statt. Voraussetzung ist jedoch die strikte Einhaltung der WU-Richtlinie vom November 2003 sowie die Ausführung gemäß Nutzungsklasse A und Beanspruchungsklasse 1. Risse sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Diese können jedoch leicht festgestellt und falls erforderlich geschlossen werden. Diese leichte Fehlstellenortung ist zwar ein Vorteil gegenüber der Schwarzen Wanne, funktioniert jedoch nur vor dem Verdecken der Oberflächen durch den Ausbau. Das im Beton vorhandene herstellungsbedingte Überschusswasser wird an die Raumluft abgegeben. Dadurch ist insbesondere im ersten Jahr, jedoch nicht in den Sommermonaten, eine intensive Lüftung erforderlich. Bei Wohnraumnutzung können raumklimatische und bauphysikalische Maßnahmen erforderlich werden.
Zudem sollten Bauherren die höhenmäßige Einordnung des Wohnhauses sowie die Geländeform nach Beendigung des Bauprojektes frühzeitig in die Planung einbeziehen. „Eine wichtige Grundregel lautet, dass die Geländeoberfläche mit Gefälle weg vom Gebäude verlaufen sollte. Dadurch wird der Zufluss von Niederschlagswasser in die Kellerlichtschächte vermieden und der Sockelbereich erfährt keine höhere Beanspruchung “, so Jürgen Lebe weiter.
In Bezug auf die Abdichtung handelt es sich bei der Kelleraußentreppe um das komplizierteste Bauteil des Kellers, das nur mit einer detaillierten Planung und fachgerechten Bauüberwachung gebrauchstauglich hergestellt werden kann. Spätestens dann, wenn im Entwässerungsplan der Bodeneinlauf auf dem Podest der Kelleraußentreppe eingezeichnet wird, muss sich der Planer mit der Thematik „Rückstau“ auseinandersetzen. „Egal welche Abdichtungsart zur Ausführung kommt, die Planung und die Ausführung bedürfen immer einer besonderen Sorgfalt. Die Ursachen für undichte Keller haben häufig ihren Ursprung in einer unvollständigen oder falschen Planung. Dieses Risiko kann der Bauherr durch eine rechtzeitig beauftragte Bauüberwachung stark reduzieren“, so Jürgen Lebe abschließend.
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger in Deutschland. Die GTÜ, dahinter steht der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), bietet Sachver-ständigenleistungen in den Bereichen Baubegleitung, Energieberatung, Qualitätsmanagement, Anlagensicherheit und Fahrzeuguntersuchungen an. Im Rahmen der Baudienstleistungen umfasst das Kompetenzfeld der GTÜ die BQÜ Baubegleitende Qualitätsüberwachung, die Erstellung von Energieausweisen, Schadensgutachten sowie Bauabnahmen und Baubegutachtungen sowie einen technischen Immobiliencheck. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die Sachverständigenorganisation GTÜ verfügt über ein flächendeckendes, bundesweites Netz von Vertragspartnern.www.gtue.de
Dipl.-Ing. Jürgen Lebe
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