Blog-Eintrag —
🎧 🎤 c’t Audioservice: Recht auf Reparatur
Ab dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur. Verbraucher können dann auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung verlangen, dass Hersteller bestimmte defekte Elektrogeräte reparieren. Sie müssen Ersatzteile bereitstellen und Reparaturen zu fairen Preisen anbieten – auch bei selbst verursachten Schäden
Daniel Bachfeld, Chefredakteur vom Make-Magazin erklärt, was er von der EU-Richtlinie Recht auf Reparatur hält:
- Verteuert das Recht auf Reparatur am Ende das Produkt?
- Das Handy hat einen Schaden und keine Garantie mehr – wofür entscheidet man sich?
- Wie hoch ist der tatsächliche Umwelteffekt, wenn man repariert statt neu kauft?
- Welche Relevanz hat die Langlebigkeit des Geräts, wenn regelmäßig ein neues Modell mit weiteren Funktionen lockt?
- Verbindet man mit "Qualität" noch immer lange Lebensdauer?
- Wie kann sichergestellt werden, dass eine Reparatur zur ersten Wahl wird?
- Was halten Sie von dem Recht auf Reparatur
Diesen und viele weitere O-Töne können Sie aus unserem O-Ton-Archiv herunterladen und unter Nennung des jeweiligen Magazins honorarfrei verwenden. Wenn Sie diese nutzen bzw. daraus zitieren, freuen wir uns über einen Sendehinweis. Vielen Dank.
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