Pressemitteilung -
c’t-Magazin: Altersprüfung kollidiert mit EU-Recht
Social-Media-Verbot schlecht umsetzbar
Hannover, 3. März 2026 – Der Plan für ein Social-Media-Verbot ab 14 Jahren scheitere an der Realität, analysiert Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t. Die vorgeschlagene Altersprüfung per EU-Wallet funktioniere nicht, weil die digitale Brieftasche in Deutschland erst ab 16 verfügbar sein wird. Rechtsexperten warnen zudem: Ein nationales Verbot kollidiere mit EU-Recht.
SPD und CDU fordern ein komplettes Verbot von Social Media für Unter-14-Jährige sowie eine Jugendversion ohne algorithmische Feeds für 14- bis 16-Jährige. „Entscheidend ist nicht nur die pädagogische Debatte, sondern auch die Umsetzbarkeit“, schreibt c’t-Redakteur Holger Bleich und nimmt die Vorschläge des SPD-Papiers „Sichere Soziale Medien“ kritisch unter die Lupe.
Die SPD schlägt als Lösung die EUDI-Wallet vor, die europäische digitale Brieftasche. „In Deutschland wird sie jedoch erst ab 16 Jahren verfügbar sein“, erklärt Bleich, „weil man sich mit der Online-Ausweisfunktion identifizieren muss.“ Für die geforderte Jugendversion für 14- und 15-Jährige gebe es damit keine Lösung. Auch die Wallet der Erziehungsberechtigten als mögliche Alternative sieht der Redakteur kritisch: „Woher weiß die Plattform, dass die Wallet zu einem Erziehungsberechtigten gehört?“
Die Forderungen würden zudem eine Altersnachweispflicht für alle Bürger bedeuten, also auch für Erwachsene. Wer kein Smartphone besitze oder als Ausländer die deutsche Wallet nicht nutzen könne, wäre ausgesperrt. „Und das wäre so ziemlich das Gegenteil der viel beschworenen digitalen Inklusion.“ Auch die Definition sozialer Medien bleibe unklar, bemängelt der Redakteur: „Ob große Webforen wie Reddit oder Shops mit Bewertungssystemen künftig Altersprüfungen einführen müssten, lässt die Partei offen.“
Rechtsexperten bezweifeln die Europarechtskonformität eines nationalen Verbots. Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung erklärt im c’t-Interview: „Ein nationales Gesetz, das die Plattformanbieter zu Zwecken des Jugendschutzes verpflichtet, wäre nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.“ Mit dem Digital Services Act hätten die Mitgliedsstaaten ihre Regulierungskompetenz bezüglich sozialer Medien an die EU abgegeben. Die geltenden EU-Digitalgesetze bieten eine Menge bislang ungenutzten Spielraum zum Jugendschutz.
c’t-Redakteur Bleich zieht ein ernüchterndes Fazit: „Von durchdachten, schnell realisierbaren Vorschlägen zur technischen und rechtlichen Umsetzung kann keine Rede sein. Wir haben es eher mit einem Vollzugsdefizit zu tun, nicht mit einem Regelungsdefizit.“
Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne den Inhalt zur Rezension.
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