Pressemitteilung -
c’t-Magazin: Datenschutzverstöße in bayerischer Gemeinde
Ungesicherte Festplatten im Heizungskeller
Hannover, 16. Dezember 2025 – Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t berichtet über gravierende Datenschutzmängel in der bayerischen Gemeinde Markt Kipfenberg: Innerhalb von zwei Jahren wurden dort Berichten eines Mieters zufolge ungesicherte Datenträger mit mutmaßlich sensiblen Kommunaldaten in frei zugänglichen Kellerräumen entdeckt. Die Festplatten und Sicherungsbänder enthielten demnach unverschlüsselte Daten aus diversen Verwaltungsbereichen.
„Die Datenträger waren unserem Informanten zufolge weder verschlüsselt noch gelöscht“, erklärt c’t-Redakteur Holger Bleich. „Auf einer der Festplatten fanden sich demnach Verzeichnisstrukturen mit Ordnern wie „Personalwesen“, „Bescheide“ oder „Standesamt“ sowie Protokolle nicht-öffentlicher Gemeinderatssitzungen von 1992 bis 2015.“
Der Fall kam ans Licht, als ein Mieter im August 2023 in einem unverschlossenen Versorgungsraum eines gemeindeeigenen Mehrfamilienhauses drei Kartons mit 30 bis 40 Festplatten und ebenso vielen Sicherungsbändern entdeckte. Besonders brisant: „Eines der Bänder trug die Aufschrift ‚EWO‘, was mutmaßlich für Einwohnermeldeamt steht“, schildert Bleich. „Der Raum war wegen Bauarbeiten den Schilderungen des Mieters zufolge wochenlang frei zugänglich.“
Obwohl der Bürgermeister damals versichert habe, die Datenträger seien „sicherheitsgelöscht“, tauchten offenbar dieselben Speichermedien im September 2025 erneut im unverschlossenen Heizungskeller auf – zugänglich für alle Gemeindemitarbeiter. „Ein Test zweier Festplatten bestätigte, dass die mutmaßlich sensiblen Daten weiterhin lesbar waren“, erklärt der c’t-Redakteur.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat eine Vor-Ort-Prüfungin der Gemeinde angekündigt. Die Gemeinde selbst nimmt nach eigenen Angaben „die Angelegenheit sehr ernst“ und will Wiederholungen ausschließen.
Betroffene Bürger können nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Schadensersatz von der Gemeinde verlangen, wenn ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Aufsichtsbehörde selbst kann gegen die Gemeinde zwar keine Bußgelder verhängen, aber Verwarnungen aussprechen und Änderungen anordnen.
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