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Titelbild c’t-Podcast Vorsicht, Kunde!

Pressemitteilung -

c’t-Podcast: Glasfaser-Ärger vermeiden

Diese Rechte haben Sie bei verzögertem Glasfaserausbau

Hannover, 22. Dezember 2025 - Glasfaseranschlüsse versprechen schnelles Internet, doch der Weg dahin kann steinig sein. Der c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!” warnt vor möglichen Verzögerungen beim Glasfaserausbau und gibt Verbrauchern Tipps, wie sie ihre Rechte wahren können. Experten raten zu schriftlichen Vereinbarungen und konkreten Zeitplänen mit den Anbietern.

„Ein Leerrohr im Keller bedeutet nicht automatisch, dass der Glasfaseranschluss kurz bevorsteht”, erklärt c’-Redakteurin Ulrike Kuhlmann. Probleme wie Planungsfehler oder Insolvenzen von Bauunternehmen können den Ausbau verzögern. Um sich abzusichern, empfiehlt die Expertin, vor Vertragsabschluss einen konkreten Fertigstellungszeitraum mit dem Anbieter zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen.

Hält der Anbieter die vereinbarten Fristen nicht ein, haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten:

  1. Eine angemessene Nachfrist zu setzen, die beispielsweise vier Wochen umfasst.
  2. Bei weiterer Verzögerung vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur einschalten.

„Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht und muss vom Anbieter nicht angenommen werden”, betont Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Gemäß § 323 Abs. 1 BGB greift dieser, wenn der Anbieter seine vertraglichen Pflichten dauerhaft nicht erfüllt. Ablehnen können Provider den Rücktritt nicht.

Um Unterbrechungen zu vermeiden, raten die Experten zu DSL-Übergangstarifenbeim gleichen Anbieter. Alle Provider sind verpflichtet, für einen nahtlosen Übergang zwischen Verträgen zu sorgen. Bestehende DSL-Verträge können nach ihrer Mindestlaufzeit von meist zwei Jahren monatlich gekündigt werden. Vorsicht ist jedoch bei Vertragsänderungen geboten, sie können zu einer erneuten 24-monatigen Bindung führen.

Mehr Details zu rechtlichen und technischen Aspekten des Glasfaserausbaus bietet die aktuelle Folge des c’t-Verbraucherschutzpodcasts „Vorsicht, Kunde!”.

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