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Clever sparen: Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Pressemitteilung -

Clever sparen: Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Berlin, 16. Januar 2024 – In unserer hektischen Welt, in der Zeit ein wertvolles Gut ist, suchen viele Menschen nach Wegen, ihren Alltag zu erleichtern – zum Beispiel, indem sie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Handwerkerarbeiten buchen. Doch wussten Sie, dass Sie diese auch von Ihrer Steuer absetzen können? Die Haushaltsexpert*innen von Helpling, dem Online-Vermittlungsportal für Dienstleistungen rund ums Haus und Garten, verraten Ihnen, welche Dienstleistungen Sie von der Steuer absetzen können und wie viel Geld Sie damit sparen können.

1. Haushaltsdienstleistungen als steuerliche Absetzbarkeit

Über Helpling.de lässt sich unkompliziert eine passende Haushaltshilfe finden. Im Normalfall können Sie 20 % der Kosten für Reinigungsservices von der Steuer geltend machen. Und zwar bis zu einem Wert von 4.000 Euro pro Jahr. Wenn Sie also beispielsweise einmal im Monat eine Reinigungskraft für 4 Stunden buchen, können Sie pro Jahr mindestens 168 € sparen.

Für Handwerksdienstleistungen gilt übrigens ein Wert von bis zu 1200 Euro.

2. Welche Dienstleistungen können abgesetzt werden?

Zu den Dienstleistungen zählen Putzarbeiten in der Wohnung, Endreinigungen, Teppich- und Fensterreinigungen, Polsterreinigungen oder Wasch- und Bügelarbeiten. Auch bei Malerarbeiten, Handwerkerarbeiten, wie bspw. Spül- oder Waschmaschineninstallationen, Möbelmontagen oder Gartenarbeiten können Sie einige Kosten sparen und sich dafür mit dem eingesparten Geld gleich eine Dienstleistung mehr gönnen. Nicht schlecht, oder? Der Steuer-Rechner von Helpling hilft Ihnen, Ihren potenziellen Vorteil zu berechnen. Geben Sie einfach die Beträge in die entsprechenden Felder ein und der Rechner ermittelt Ihren individuellen Steuervorteil. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr und dienen als Richtwert.

3. Dokumentation ist der Schlüssel

Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln aller benötigten Dokumente. Dazu gehören Ihre Lohnsteuerbescheinigung, Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen, Rechnungen über Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten), und falls zutreffend, Übersichten über Einnahmen aus freiberuflicher oder selbstständiger Arbeit. Wichtig ist, dass die Belege und Nachweise der haushaltsnahen Dienstleistungen nicht in bar, sondern durch Überweisung oder Online-Auftrag erfolgt sind.

4. Fristen im Blick behalten

Ein weiterer wichtiger Tipp ist, die Fristen für die Steuererklärung im Auge zu behalten. Verpassen Sie nicht den Stichtag und vermeiden Sie unnötigen Stress, indem Sie sich frühzeitig mit der Vorbereitung Ihrer Unterlagen beschäftigen. In Deutschland ist der 31. August die neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres. Kleiner Tipp: Machen Sie jetzt Ihre Steuern. Anfang des Jahres ist es traditionell eher ruhig. So müssen Sie Ihre Steuer nicht bei schönstem Wetter und auf den letzten Drücker machen. Und die Rückerstattung kann gleich in den nächsten Sommerurlaub investiert werden.

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Über Helpling

Helpling ist Europas führender Online-Marktplatz zur Vermittlung haushaltsnaher Dienstleistungen. Auf der Webseite oder über die App können Kund*innen innerhalb weniger Klicks die für sie passende Reinigungskraft buchen. Darüber hinaus vermittelt Helpling weitere haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Hundesitting, Gartenarbeiten oder Möbelaufbau. Gegründet wurde Helpling im Januar 2014 von Benedikt Franke und Philip Huffmann. Zu den Investoren gehören u. a. Mangrove Capital, Lakestar, APACIG, Rocket Internet und Unilever Ventures. Helpling ist in acht Ländern vertreten: Deutschland, Schweiz, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Singapur und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE).

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