Pressemitteilung -

Berlin: Touristen verdrängen Einheimische

Berlin, 04.03.2015 – Seit Dezember 2013 ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz in Berlin in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Berliner Bürgern Wohnraum wieder zur Verfügung zu stellen, der in stark nachgefragten Bezirken vornehmlich Feriengästen ein Domizil bot. Mehr als ein Jahr später haben sich die Immobilienexperten der plusForta GmbH (kautionsfrei.de) damit auseinandergesetzt, wie es eigentlich um das Verhältnis von Wohnungen, die als Ferienunterkünfte angeboten werden, und Räumlichkeiten für Wohnungssuchende bestellt ist.

Das Verhältnis von Touristenunterkünften zu Wohnungen

Dafür haben die Immobilienexperten auf der Plattform Airbnb recherchiert, wie viele Unterkünfte einem Reisenden in den Bezirken Kreuzberg, Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain in der Zeit vom 1. bis zum 8. März 2015 angeboten werden. Im Gegenzug wurde geprüft, wie viele Wohnungen ab einem Raum Wohnungssuchende auf Immobilienscout24 in den jeweiligen Bezirken finden. Besonders prekär ist die Lage in Kreuzberg: Feriengästen stehen mit 631 Unterkünften auf Airbnb 63 Prozent mehr Privatunterkünfte zur Verfügung, als es freie Mietwohnungen gibt (235). Auch in Prenzlauer Berg sowie Friedrichshain übersteigt das Angebot an privaten Feriendomizilen das an Wohnraum bei weitem. In Prenzlauer Berg wählen Touristen aus 756 Übernachtungsmöglichkeiten ihren Favoriten aus, während die Wohnungsvielfalt mit 371 deutlich geringer ist. Zwar ist das Angebot an Ferienwohnungen in Friedrichshain mit 498 wesentlich geringer als im Prenzlauer Berg, aber für Suchende ist die Lage mit 393 Wohnungen erfolgversprechender. Überraschenderweise übersteigt im Szenekiez Mitte das Wohnungsangebot (596) die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte (512). Allerdings bedeutet dies nicht, dass Mieter hier schnell und einfach fündig werden, denn allein die aufgerufenen Mieten schrecken bereits ab, sodass die Wohnungssuche für viele hier gar nicht zur Debatte steht.

Vermietung an Reisende ist ein lukratives Geschäft

Die Betreiber von Airbnb registrieren allein in Berlin 14.000 Inserate. Urlauber, die sich wie Einheimische fühlen wollen, haben das ganze Jahr über gute Chancen, hier eine Bleibe nach ihrem individuellen und preislichen Geschmack zu finden. Davon wollen viele Berliner (Vermieter) profitieren, indem sie ihre Wohnung ganz oder zum Teil Touristen zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich immerhin um eine lukrative Einnahmequelle. Die aufgerufenen Preise bewegen sich zwischen 50 und 100 Euro pro Nacht. Wem es gelingt, seine Wohnung 20 Tage pro Monat für 75 Euro zu vermieten, erzielt damit wesentlich bessere Einnahmen, als mit der regulären Vermietung. Würde man als Vermieter zwischen 350 und 600 Euro pro Monat einnehmen, wären es bei dem Vermittlungsportal im gleichen Zeitraum 1.500 Euro.

Robert Litwak, Geschäftsführer der plusForta GmbH (kautionsfrei.de), sagt dazu: „Es ist natürlich sehr schön zu sehen, dass die deutsche Hauptstadt bei Touristen aus aller Welt so beliebt ist und es alternative Unterbringungsmöglichkeiten abseits von Hotels und Pensionen gibt. Allerdings darf man dabei nicht vergessen, dass die Menschen, die hier leben, den ganz besonderen Charme dieser Stadt ausmachen. Steigt das Angebot an vermittelten Privatunterkünften für Reisende und sinkt im Gegenzug das Wohnungsangebot, wird es immer schwerer, für die bereits hier lebenden und die jährlich zuziehenden knapp 50.000 Menschen ein Zuhause zu finden. Die Folge ist, dass die Vielfalt in der Innenstadt zugunsten der Touristen immer stärker abnimmt und die Berliner in die Randbezirke verdrängt werden.“

Von dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz haben sich die Politiker einiges versprochen, geändert hat sich seitdem jedoch kaum etwas. Schließlich gestattet das Gesetz es den Ämtern nicht, im Internet nach Ferienunterkünften zu recherchieren, wodurch ihnen im Prinzip keinerlei Kontrollmöglichkeiten gegeben sind. Weitaus wirksamer könnte das Urteil vom Berliner Landgericht sein, das es Vermietern gestattet, ihren Mietern fristlos zu kündigen, wenn diese die Wohnung untervermieten und dies auch trotz Abmahnung nicht unterlassen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 3. Februar 2015 67 T 29/15).

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