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  • Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Hinweise für Betreiber von alten Solarstrom-Anlagen

    Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren Stromerzeugung aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Betroffen von dieser Regelung sind alle Photovoltaik-Anlagen, die bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurden.