Lade.ZEIT forciert Beratung zur GEIG-Umsetzung: Immobilien-Besitzer ab 01.01.2025 zur Vorhaltung elektrifizierter Parkplätze gesetzlich verpflichtet
Mit einem eigens dafür aufgestellten Beratungsangebot reagiert der Ladeinfrastruktur-Anbieter Lade.ZEIT auf die gesetzliche Frist für Immobilien-Besitzer, ab dem 01.01.2025 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge anzubieten. Die neuen Regeln gehen auf das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) zurück, das mit dem näher rückenden Jahreswechsel erheblich an Bedeutung gewinnt.