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Pressemitteilung -

Geflügelpest im Barnim

Landkreis Barnim hebt Stallpflicht zum 14. Dezember auf - Veterinäramt mahnt weiterhin zur Vorsicht

Der Landkreis Barnim lockert seine Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest: Mit Wirkung zum 14. Dezember 2025 wird Punkt 1 der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. Oktober 2025 - und damit die landkreisweite Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel - aufgehoben. Grund ist die spürbare Entspannung der Lage in der Wildvogelpopulation. Zugleich betont der Landkreis: Die Gefahr ist noch nicht gebannt, Vorsicht bleibt geboten.

Hintergrund ist die anhaltende Ausbreitung der Geflügelpest in Brandenburg. Die Tierseuche wurde in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln im Barnim festgestellt. Besonders betroffen waren ziehende Kraniche, von denen zahlreiche Totfunde im gesamten Kreisgebiet gemeldet wurden - insgesamt rund 60 Tiere, davon etwa 90 Prozent Kraniche. Schwerpunkte lagen an den traditionellen Schlafplätzen Großer Plagesee, Parsteiner See und Löhmer Haussee. Auch fünf erkrankte Wildvögel mussten durch das Veterinäramt eingeschläfert werden.

In enger Abstimmung mit Ordnungsämtern, Naturschutzverbänden, Schutzgebietsverwaltungen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wurden die Tiere eingesammelt und über die vorhandenen ASP-Kadaversammelstellen ordnungsgemäß entsorgt. Seit dem 30. Oktober 2025 wurde im Barnim kein weiterer positiver Wildvogelnachweis gemeldet. Die Zahl der Totfunde geht zurück, die Situation an den Gewässern hat sich stabilisiert.

Während im Landkreis Barnim bislang keine Ausbrüche bei Nutzgeflügel registriert wurden, mussten in den Nachbarlandkreisen mehrere Betriebe geräumt und zehntausende Tiere getötet werden. Dort gelten weiterhin Sperrzonen mit strengen Verbringungs- und Schutzmaßnahmen.

Der Landkreis Barnim hatte bereits am 26. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung mit Stallpflicht und weiteren Schutzmaßnahmen erlassen. Aufgrund der nun rückläufigen Meldungen aus dem gesamten Bundesgebiet und der entspannteren Lage bei Wildvögeln kann die Stallpflicht als zentraler Bestandteil dieser Verfügung jetzt aufgehoben werden.

Gleichzeitig richtet der Landkreis einen ausdrücklichen Dank an alle privaten wie gewerblichen Geflügelhalterinnen und -halter: "Die konsequente Mitwirkung der Tierhaltenden hat wesentlich dazu beigetragen, die Bestände im Barnim bislang frei von Ausbrüchen zu halten", erklärt Landrat Daniel Kurth. Dennoch hebt das Veterinäramt hervor, dass gerade gewerbliche Halterinnen und Halter weiterhin ein hohes Maß an Biosicherheit einhalten müssen. "Auch wenn sich die Lage entspannt, bleibt das Geflügelpestvirus in der Umwelt nachweisbar. Wildgänse, Schwäne und andere Zugvögel sind noch unterwegs. Ein Restrisiko besteht weiterhin", so Amtstierarzt Volker Mielke.

Der Landkreis wird die Entwicklung aufmerksam beobachten und die Geflügelhaltenden zeitnah informieren, falls sich die Situation erneut verschärfen sollte.

Robert Bachmann
Pressesprecher

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