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Pressemitteilung

Finanzrisiko Nebenkosten: Unternehmen zahlen im Schnitt 30.350 Euro zu viel

Hohe Fehlerquoten und steigende Betriebskosten erhöhen den finanziellen Druck auf Unternehmen

  • 84 Prozent aller gewerblichen Nebenkostenabrechnungen sind falsch
  • Unternehmen verlieren im Schnitt 30.350 Euro je Gewerbefläche
  • Vermieter fordern eine durchschnittliche Nachzahlung von 25.922 Euro je Gewerbefläche im Jahr 2025
  • Mineko unterstützt mit einem starken Erfahrungswert durch gewerbliche Prüfungen

Berlin, 19. Mai 2026 Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen im Gewerbemietbereich sind kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von Mineko: 84 Prozent der geprüften Abrechnungen weisen Fehler auf – mit einer durchschnittlichen finanziellen Abweichung von 30.350 Euro pro Standort. Je 500 Quadratmeter beläuft sich diese also folglich auf 6.961 Euro. Von 2024 auf 2025 ist der Fehler um ca. 16 Prozent gestiegen und von 2025 auf 2026 um ca. sechs Prozent. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt den Bedarf an Kontrolle und Transparenz.

Damit wird deutlich: Während Nebenkosten im Wohnbereich bereits als Diskussionspunkt etabliert sind, bleibt das Risiko im Gewerbebereich vielfach unterschätzt – trotz deutlich höherer Beträge. Betroffen sind dabei vor allem die Assetklassen Hotel, Gastronomie, Fitness, Ärzte, Apotheken, Retail sowie Lager und Logistik. Geschäftsführer, CFOs oder andere Verantwortliche stellen fest, dass diese hohen Beträge auf der Nebenkostenabrechnung Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens haben können.

Während bei Wohnflächen von einer durchschnittlich geforderten Nachzahlung von 907 Euro die Rede ist, beträgt sie für Gewerbeflächen 25.922 Euro für 2025. Mietverträge im gewerblichen Bereich sind weitaus komplexer und individueller vereinbart und weisen daher auch ein höheres Fehlerpotential auf.

Chris Möller, CEO und Gesellschafter der Mineko GmbH: „In den vergangenen zwei Jahren sind die Betriebskosten im Gewerbebereich stark in den Fokus gerückt, da die Kosten deutlich gestiegen sind. Als Geschäftsleitung ist es daher fast grob fahrlässig, Betriebskostenabrechnungen nicht prüfen zu lassen – und womöglich fünfstellige Beträge für Leistungen zu zahlen, die vertraglich gar nicht vereinbart wurden.“

Die Widerspruchsfrist bei gewerblichen Nebenkostenabrechnungen kann im Mietvertrag vereinbart werden und muss immer mindestens drei Monate betragen. Im Gegensatz zu Wohnflächen haben gewerbliche Vermieter nicht nur zwölf Monate Zeit, dem Mieter oder der Mieterin die Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen, sondern unbegrenzt.

Die gesamten Ergebnisse der Auswertung bei Gewerbemietflächen aus 2026 unter folgendem Link: https://www.mineko.de/ratgeber-gewerbe/betriebskosten-2026

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Über Mineko

Mineko ist ein zugelassener Rechtsdienstleister und einer der führenden Anbieter für die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen mit Sitz in Deutschland. Das Unternehmen unterstützt gewerbliche wie private Mieter dabei, fehlerhafte Abrechnungen aufzudecken und ihre Ansprüche im Widerspruchsverfahren durchzusetzen – einfach, schnell und rechtssicher, ohne Abo oder Mitgliedschaft.

Hintergrund: Nebenkostenabrechnungen sind für viele Mieter schwer verständlich und häufig fehleranfällig. Mineko hat sich darauf spezialisiert, diese Abrechnungen strukturiert zu analysieren. Dafür kombiniert die Plattform datenbasierte Auswertungen, erfahrene Prüfexperten, die mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz auswerten, sowie juristische Expertise. Auf Basis eines eigenen Regelwerks werden die Prüfungen durchgeführt.

Seit der Gründung im Jahr 2014 konnten über 150.000 Nebenkostenabrechnungen ausgewertet und so Einsparpotenziale in Millionenhöhe aufgedeckt werden. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Prüfung vollständig. Ziel von Mineko ist es, einen komplexen und intransparenten Bereich verständlich zu machen und Mietern durch Technologie eine einfache Möglichkeit zu geben, ihre Nebenkosten ohne großen Aufwand zu kontrollieren und etwaige Rückzahlungen vom Vermieter geltend zu machen.

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