Blog-Eintrag -

Monika Nuhst - Beraterin für Sozialversicherungsrecht bei der UPD

Monika Nuhst (48) sammelte bereits viele Jahre vor dem Einstieg bei der UPD Erfahrungen als Sozialversicherungsfachangestellte bei einer großen Krankenkasse – insbesondere im Leistungsrecht. Als Beraterin für Sozialversicherungsrecht ist sie seit dem Sommer 2016 Teil des UPD-Teams. 


1. Gibt es spezielle Themen, die besonders häufig im 1st Level Recht beraten werden? 

Der Beratungsschwerpunkt liegt eindeutig beim Thema Krankengeld. Insbesondere die „Gesundschreibung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“ ruft viele Fragezeichen bei den Ratsuchenden hervor. Zunehmen beschäftigen die Ratsuchenden aber auch allgemeine Fragen zum Leistungsrecht.

2. Wie viel Zeit nimmt eine durchschnittliche Beratung in Anspruch? 

Es heißt ja immer: “Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen.“ Jede Beratung ist individuell. Bei einem komplexen Sachverhalt kann so eine Beratung schon mal bis zu einer Stunde dauern. Geht es dagegen nur um eine kurze Information oder Verweismöglichkeit, reicht ein kurzes Gespräch. Glücklicherweise bin ich als Beraterin in der Lage mich auf die Ratsuchenden einzustellen. Mein Ziel ist es, dass der oder die Betroffene und ich mit einem guten Gefühl aus dem Gespräch gehen und sich dementsprechend Zeit dafür zu nehmen. 

3. Fällt Ihnen eine Beratungssituation ein, die Sie besonders beschäftigt hat?

Es gibt immer mal wieder Beratungssituationen, die einem im Gedächtnis bleiben – dazu gehören auch „lustige“ Beratungen. Ein Beispiel dazu fällt mir direkt ein. Meine Kollegin bekam einen Anruf zum Thema Krankengeld. Der Ratsuchenden wurde nach einem ausführlichen Gespräch geraten, sich an die Arbeitsagentur zu wenden, um die Sonderform des Arbeitslosengeldes im „Rahmen der Nahtlosigkeit“ (§ 145 SGB III) prüfen zu lassen. Fälschlicherweise notierte die Dame im „Namen der Ratlosigkeit“ und wurde prompt vom Leistungsträger mit den Worten „solch einen Antrag gibt es nicht“ weggeschickt. Also rief Sie wieder bei der UPD an und letztendlich konnte das Wortspiel aufgeklärt werden. Wenn ich jetzt zum Fachgebiet der Leistungsunterbrechung berate, muss ich an diese Situation denken. 

4. Wie verbringen Sie Ihren Feierabend, um von der Arbeit abzuschalten? 

Aufgrund meiner sitzenden Tätigkeit, steht bei mir nach Feierabend Bewegung an erster Stelle. Neben Yoga zur Entspannung, geht es für mich zum Spinning und zum auspowern auf das Trampolin. Danach sind alle Paragrafen und Rechtsgrundlagen im Geiste wieder sortiert und ich bin fit für den nächsten spannenden Beratungstag. Natürlich kann ich auch mit einer Tasse Heißer Schokolade und einem guten Buch von der Arbeit abschalten. 

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Markus Hüttmann

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