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Fall des Monats - Vitamin D auf Rezept?

Mein Vitamin-D-Spiegel im Blut ist nicht optimal. Dagegen möchte ich gerne Vitamin-D-Tabletten einnehmen. Mein Arzt hat mir ein Privatrezept ausgestellt, sodass ich die Tabletten selbst bezahlen muss. Sind Vitamin-D-Tabletten tatsächlich keine Kassenleistung?

Elisa S. aus Stralsund

Die Mehrheit der Deutschen ist nicht optimal mit Vitamin D versorgt. Das heißt jedoch nicht, dass die meisten Menschen hierzulande an einem behandlungsbedürftigen Vitamin-D-Mangel leiden. Einfache Maßnahmen wie regelmäßiger Aufenthalt im Freien, können die körpereigene Vitamin-D-Produktion ankurbeln. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Vitamin-D-Arzneimittel nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn wie im Fall von Frau S. kein erheblicher Mangel besteht oder keine Krankheiten vorliegen, die mit Vitamin D gezielt behandelt werden können, ist Vitamin D keine Kassenleistung.

Tipps für eine optimale Vitamin-D-Versorgung

Eine optimale Vitamin-D-Versorgung fördert sowohl die Knochengesundheit als auch die Muskelkraft. Die Haut produziert unter Sonnenlicht den Großteil des täglichen Vitamin-D-Bedarfs selbst und der Körper kann Vitamin D über mehrere Monate speichern. Wer sich regelmäßig im Freien aufhält und für die Hälfte des Jahres Gesicht, Hände und Teile von Armen und Beinen zur Mittagszeit der Sonne aussetzt, dessen Körper kann ausreichend Vitamin D produzieren. Über unsere Nahrung decken wir dagegen nur einen kleineren Anteil des Vitamin-D-Bedarfs ab. Vitamin D in nennenswerten Mengen enthält insbesondere fetter Fisch (wie Lachs oder Hering).

Werbeaussagen für Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel können den Eindruck vermitteln, dass eine zusätzliche Vitamin-Zufuhr dringend notwendig ist. Die Entscheidung, wann es tatsächlich sinnvoll ist, Vitamin-D-Produkte zusätzlich einzunehmen, ist nicht einfach, denn die medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Fachleute raten häufig erst zur Einnahme von zusätzlichem Vitamin D, wenn eine mangelhafte Versorgung festgestellt wurde, die nicht durch Ernährung und Sonnenbaden ausgeglichen werden kann.

Wann bezahlen Krankenkassen Vitamin D?

Krankenkassen bezahlen Vitamin D, wenn ein behandlungsbedürftiger Mangel festgestellt wurde. Ärzte können auch Kassenrezepte für Patienten ausstellen, die an der Knochenkrankheit Osteoporose leiden oder die Medikamente einnehmen, bei denen die zusätzliche Einnahme von Vitamin D medizinisch notwendig ist. Die Einnahme von Vitamin D wird also nur in bestimmten Situationen von den Krankenkassen bezahlt.

Die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sind für Ratsuchende wie Frau S. da und helfen beispielsweise weiter, indem sie darüber informieren, ob Vitamin D in der individuellen Situation Teil einer Kassenleistung sein kann oder welche Möglichkeiten es für eine optimale Vitamin-D-Versorgung gibt.

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  • Gesundheitswesen, Pflege

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Markus Hüttmann

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