Pressemitteilung -

Bahn frei für Gesundheits-Apps auf Rezept - Unabhängige Patientenberatung Deutschland informiert darüber, worauf es aus Patientensicht ankommt

Gesetzlich Versicherte können ausgewählte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Smartphones oder Tablets von heute an aus einer Liste verschreibungspflichtiger Apps des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auswählen und nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung durch ihre Krankenkasse beziehen und nutzen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert mit den wichtigsten Fragen und Antworten darüber, wie das Verfahren im Zusammenspiel mit Ärzten und Krankenkassen funktioniert und was gute Apps auszeichnet. Aus Sicht der UPD sollten die neuen Regelungen als Chance begriffen werden, noch mehr Menschen an den Vorteilen der Digitalisierung teilhaben zu lassen und die individuelle Gesundheitsversorgung und Souveränität der Patienten zu stärken.

Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) hat der Gesetzgeber einen Zugang zu Gesundheits-Apps für gesetzlich Versicherte geschaffen: Das Gesetz sieht vor, dass Versicherte kostenfrei Apps beziehen und nutzen können, die ihnen von ihren Ärzten verschrieben worden sind oder für die sie eine Genehmigung von ihrer Krankenkasse bekommen haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweiligen Apps zuvor vom BfArM positiv geprüft worden sind. Die Kosten für Apps, die auf der BfArM-Liste stehen, übernimmt die Krankenkasse nach dem Sachleistungsprinzip. Die Versicherten müssen also nicht in Vorleistung gehen. Spätestens nach einem Jahr müssen die Hersteller den Nachweis erbringen, dass ihre Anwendung einen positiven Beitrag für die Versorgung von Patienten leistet.

„Unter den Gesundheits-Apps gibt es einige, die tatsächlich einen sehr sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland leisten können“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. „Mit unserer Patienteninformation zu Gesundheits-Apps wollen wir Orientierung und praktisches Wissen vermitteln.“ Marcel Weigand, Leiter Kooperationen und digitale Transformation bei der UPD, ergänzt: „Wir sehen es als unsere besondere Aufgabe an, gerade die Bereiche und Anwendungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit Aufklärung und Beratung zu begleiten, die direkt bei den Patienten ankommen. Denn von guten Apps sollten auch Patienten besonders profitieren, die bislang in ihrem Lebensumfeld vergleichsweise wenig Berührung mit digitaler Technologie haben.“

Gesundheits-Apps für viele Zwecke

Grundsätzlich gibt es ganz verschiedene Arten von Gesundheits-Apps: In den App-Stores von Google oder Apple gibt es für die beiden dominierenden Betriebssysteme Android und iOS eine Vielzahl weiterer Apps rund um Gesundheitsthemen, die nicht oder noch nicht auf der Liste erstattungsfähiger Anwendungen des BfArM verzeichnet sind. Dazu zählen beispielsweise auch Apps, mit denen online ein Arztbesuch vereinbart werden kann oder die an die korrekte Einnahme von Medikamenten erinnern. Etwaige Kosten für Apps, die nicht oder noch nicht in das Testverfahren des BfArM aufgenommen worden sind, erstatten die Krankenkassen in diesem Fall jedoch in der Regel nur dann, wenn sie von ihnen als zusätzliche Leistung (Satzungsleistung) oder im Rahmen eines Einzel- bzw. Selektivvertrags angeboten werden.

Nutzungsinteresse stehen Vorbehalte etwa zum Datenschutz gegenüber

„Wir wollen den Menschen neben Orientierungswissen zu einem sehr dynamischen Markt vor allem auch eine Hilfestellung dazu geben, welche Kriterien bei der Beurteilung von Apps herangezogen werden können und was es beim Datenschutz zu beachten gilt“, sagt Marcel Weigand.

Gesundheits-Apps werden von einem Teil der Bevölkerung schon jetzt intensiv genutzt. Einer repräsentativen Umfrage der Apotheken Umschau zufolge würden immerhin 59 Prozent der 14- bis 59-Jährigen gern Gesundheits-Apps ausprobieren, wenn diese auf Rezept zu bekommen und damit kostenlos wären. Zugleich gibt es aber auch vielfach Vorbehalte gegen viele Anwendungen, weil Nutzer nicht sicher sind, was mit ihren Daten geschieht.

Zugang zu Apps verbessern – Ärzte und Kassen bei Begleitung gefordert

Durch die neue Gesetzeslage kommt Ärzten und Krankenkassen eine wichtige Aufgabe zu: Sie sollten nach den Worten von Marcel Weigand zur Verbreitung sinnvoller Anwendungen durch Information und Aufklärung der Versicherten beitragen und eine Integration des Themas Gesundheits-Apps in die ärztlichen Sprechstunden unterstützen. „Krankenkassen und Ärzte sind nun gefragt, Deutschlands Weg in die Digitalisierung durch unterstützende Begleitung und einfache Genehmigungsprozesse patientenfreundlich auszugestalten. Mit der elektronischen Patientenakte und den Erweiterungen der elektronischen Gesundheitskarte um Notfallplan und Medikationsplan steht in den nächsten Monaten bereits die nächste Ausbaustufe der Digitalisierung auf dem Plan. Als Patientenberatung haben wir bereits bei der Videosprechstunde die Erfahrung gemacht, dass sich neue Anwendungen dann bewähren, wenn die Menschen überhaupt die Möglichkeit haben, im Alltag den konkreten Nutzen erleben zu können.“

Weiterführende Informationen:

https://www.patientenberatung.de/dokumente/recht_service/Gesundheits-Apps auf Rezept.pdf

Link zur Patienteninformation Videosprechstunde:

https://www.patientenberatung.de/dokumente/recht_service/Videosprechstunde.pdf


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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert .

Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.

Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.

Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert; außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.

Die Beratungswege im Überblick

Die Beratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden. Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.


Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden: 0800 011 77 25; Montags bis Freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.

Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140