Pressemitteilung -

Corona-Lage bleibt ernst – Unabhängige Patientenberatung begrüßt erweiterte Möglichkeiten zur Kontaktreduzierung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den vergangenen zwei Monaten die Möglichkeiten zur Nutzung der Videosprechstunde ausgeweitet. Die Änderungen betreffen Krankschreibungen durch Kassenärzte sowie die Versorgung mit Heilmitteln (wie zum Beispiel Krankengymnastik) und werden dauerhaft gelten – unabhängig von Corona-Sonderregelungen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) begrüßt die Beschlüsse mit Blick auf die aktuell weiterhin hohen Infektionszahlen. „In der aktuellen Pandemie-Lage ist neben der Impfung gegen das Corona-Virus eine Reduzierung von Kontakten sehr wichtig“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD. „Durch Beschlüsse wie die des G-BA erhalten die Menschen wichtige zusätzliche Möglichkeiten, Kontakte freiwillig zu vermeiden.“

Die Änderung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie ermöglicht Kassenärzten, Versicherte per Videosprechstunde für drei Kalendertage krankzuschreiben ­– auch wenn diese in ihrer Praxis bisher unbekannt sind. Für bekannte Versicherte liegt der Zeitraum unverändert bei sieben Kalendertagen. In beiden Fällen muss die Untersuchung der Erkrankung per Videosprechstunde möglich sein. Dabei kommt es dann auf die Art der Symptome oder darauf an, ob der Patient beispielsweise per Ultraschall untersucht werden muss: Dann ist eine Videosprechstunde nicht möglich und der Patient müsste persönlich in der Praxis erscheinen.

Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert – UPD fordert Entfristung

Ferner wurde die coronabedingte Sonder­regelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2022 verlängert. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können so bis zu sieben Tage und einmalig um weitere sieben Tage telefonisch krankgeschrieben werden. „Im Interesse der Patienten halten wir es für geboten, diese Regelung zu verstetigen und auch nach der Pandemie beizubehalten“, sagt Thorben Krumwiede.

Außerdem: Auch Heilmittelerbringer können ihre gesetzlich versicherten Patienten künftig per Video behandeln. Dadurch werden gerade Patienten, die ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder die im ländlichen Raum wohnen, lange Fahrtwege erspart. Der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer sollen bis Ende 2021 vertraglich festlegen, welche Heilmittel konkret dazu geeignet sind. Als Heilmittel gelten beispielsweise Krankengymnastik sowie Ergo- und Sprachtherapie.

Videosprechstunde im Zusammenhang mit Corona-Pandemie

Und es gibt Sonderregelungen im Bereich der Videosprechstunde: So sind bei der Psychotherapie Videosprechstunden auch bei probatorischen Sitzungen im Vorfeld der eigentlichen Psychotherapie möglich. „Solche Regelungen sind sinnvoll, um Kontakte zu beschränken und die Pandemie einzudämmen“, sagt Thorben Krumwiede. „Auch nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen können Versicherte so per Videosprechstunde Zugang zu Versorgungsleistungen wie einer Psychotherapie bekommen.“

Homeofficepflicht wird ausgeweitet

Zusätzlich wurden die Regeln zur Homeofficepflicht verschärft: Wie schon bisher müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten, Büroarbeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Neu ist nun, dass die Mitarbeiter verpflichtet sind, dieses Angebot anzunehmen und kein Wahlrecht mehr haben. „Im Frühjahr durften Arbeitnehmer noch ohne Begründung das Homeoffice ablehnen – das geht jetzt nicht mehr“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung, und ergänzt: „Die mittlerweile bestehende 3G-Regel am Arbeitsplatz hat auch zur Folge, dass Ungeimpfte, die sich nicht testen lassen wollen, wegen der bestehenden 3G-Pflicht nunmehr – sofern möglich – zwingend im Homeoffice bleiben müssen.“

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert werden.

Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.

Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.

Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert; außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.

Die Beratungswege im Überblick

DieBeratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden. Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.


Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden :0800 011 77 25; Montags bis freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.

Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140