Pressemitteilung -

Fall des Monats März: Die ärztliche Zweitmeinung

Ich habe seit Jahren Schmerzen im rechten Knie und kann immer schlechter laufen. Mein Orthopäde empfiehlt mir den Einbau eines künstlichen Kniegelenks. Ist das sinnvoll? Zur Absicherung möchte ich mir eine weitere ärztliche Meinung einholen. Darf ich einfach so zu einem anderen Arzt gehen? Bezahlt das die Krankenkasse?

Horst N. aus Wuppertal

Für Patientinnen und Patienten ist es oft schwer zu entscheiden, ob sie eine empfohlene Operation durchführen lassen sollen. Ein chirurgischer Eingriff ist für viele Menschen der letzte Schritt. Sie fragen sich, ob sie noch warten können bzw. ob es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gibt.

Recht auf eine zweite Meinung

Auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben die freie Arztwahl. Sie können bei Behandlungen einen weiteren Arzt oder eine weitere Ärztin aufsuchen. Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen ist es sinnvoll, bisherige Befunde, Laborwerte und Aufnahmen wie zum Beispiel Röntgen- oder MRT-Bilder mitzunehmen.

Geregeltes Zweitmeinungsverfahren bei bestimmten Eingriffen

Für bestimmte geplante Eingriffe, die häufig durchgeführt werden, gibt es ein gesetzlich geregeltes Verfahren für eine ärztliche Zweitmeinung.

Dieses kostenfreie Angebot ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Die Ärztin oder der Arzt muss sie rechtzeitig darüber aufklären (mindestens zehn Tage vorher), damit sie ihre Entscheidung für oder gegen die Operation gut überlegt treffen können. Möchte die zu behandelnde Person eine zweite ärztliche Meinung, gibt die Ärztin oder der Arzt die Befunde und Untersuchungsergebnisse mit oder übersendet sie direkt an den Zweitmeiner oder die Zweitmeinerin.

Es gibt bestimmte Ärztinnen und Ärzte, die für die Zweitmeinung zugelassen sind. Eine Ärzteliste finden Patientinnen oder Patienten unter www.116117.de/Zweitmeinung.de. Die Krankenkassen helfen auch bei der Suche. Es darf aber keine Ärztin und kein Arzt aus der Einrichtung sein, in der der Eingriff durchgeführt werden soll.

Der Zweitmeiner sieht sich alle Befunde und Untersuchungsergebnisse an. Wenn nötig, macht er oder sie eigene Untersuchungen. Dann berät er oder sie die Patientin oder den Patienten und gibt eine Einschätzung ab. Auf Wunsch erhält die ratsuchende Person auch eine schriftliche Zusammenfassung der Beurteilung.

Hintergrund

Eine Richtlinie bestimmt, für welche Eingriffe dieser Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gilt. Bisher gehören dazu zum Beispiel Mandeloperationen, die Entfernung der Gebärmutter, Eingriffe an der Wirbelsäule und der Einsatz einer Knieendoprothese. Die vollständige Liste findet sich beispielsweise auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Die Liste wird kontinuierlich um jährlich mindestens zwei weitere Eingriffe erweitert.

Eine informierte Entscheidung treffen

Das UPD-Beratungsteam informiert Ratsuchende wie Herrn N., kostenfrei über ihr Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung nach dem gesetzlich geregelten Verfahren und die richtige Vorgehensweise. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Hilfesuchende zudem mit guten Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen zum jeweiligen Behandlungsverfahren. Betroffene wie Herr N. können so selbst abwägen, ob sie einer empfohlenen Operation zustimmen.


Themen

  • Gesundheitswesen, Pflege

Kategorien

  • fall des monats

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert werden.

Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.

Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.

Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert; außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.

Die Beratungswege im Überblick

DieBeratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden. Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.


Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden :0800 011 77 25; Montags bis freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.

Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140