Pressemitteilung -
Krank im Ausland - wer bezahlt?
Wir waren im Urlaub auf Mallorca. Unser Sohn hatte einen Unfall und wir mussten vor Ort mit ihm zum Arzt. Wir haben eine Privatrechnung erhalten. Diese haben wir nach unserer Rückkehr bei unserer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung eingereicht. Leider mussten wir feststellen, dass nur ein Bruchteil von der Kasse übernommen wurde. Ist das zulässig?
Familie K. aus Frankfurt
Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Die Koffer werden gepackt und viele Menschen freuen sich auf Sonne, Strand und Auszeit. Nicht alle verbringen den Urlaub in Deutschland. Viele Reisende zieht es in die Ferne. Nicht jeder stellt sich vor Beginn der großen Reise die Fragen: „Wie läuft es ab, wenn ich zum Arzt muss? Worauf muss ich achten?“
Entscheidend ist, wohin die Reise geht
Sie reisen innerhalb der EU?
Reisen gesetzlich Versicherte innerhalb der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, können sie sich über die Europäische Krankenversicherungskarte behandeln lassen. Auch wenn Großbritannien und Nordirland die EU verlassen haben, ist eine medizinische Versorgung weiterhin gesichert. Auch in Tunesien und der Türkei sind Reisende abgesichert. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Regeln für Ihr persönliches Reiseziel gelten.
Sie haben Anspruch auf die Versorgung mit medizinischen Leistungen nach den Regeln im Behandlungsland. Die dort üblichen Zuzahlungen und Eigenanteile sind von den Patienten selbst zu tragen.
Familie K. hat sich für die zweite Variante entschieden: Urlauber, die ihre Europäische Krankenversicherungskarte nicht nutzen, bekommen vom Arzt nach der Behandlung in der Regel eine Privatrechnung. Diese können sie im Anschluss bei der eigenen Krankenkasse zur nachträglichen Kostenerstattung einreichen. Die Kasse prüft, in welchem Umfang Kosten erstattet werden können. Eine Erstattung erfolgt bis zu der Höhe der Kassenleistung abzüglich möglicher Zuzahlungen, wenn die erbrachte Leistung in Deutschland zum Leistungsumfang der Kasse gehört. Alle darüber hinausgehenden Kosten sind von den Versicherten selbst zu tragen.
Es geht in die weite Welt?
Geht Ihre Reise in andere als oben genannte Regionen, werden Sie immer als Privatpatient behandelt. Eine nachträgliche Kostenerstattung von medizinisch notwendigen Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Kosten für eine Behandlung tragen die Betroffenen immer allein.
Welche Kosten werden grundsätzlich nicht übernommen?
Ist aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Egal wohin die Reise im Ausland führt, nicht alle möglichen Kosten für eine medizinische Versorgung sind bei gesetzlich Versicherten vollumfänglich abgedeckt. Damit der Urlaub in jedem Fall in guter Erinnerung bleibt, haben Reisende die Möglichkeit, diese Finanzierungslücke bei Auslandsreisen zu schließen. Dafür können sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Themen
- Gesundheitswesen, Pflege
Kategorien
- fall des monats
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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD
Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.
Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD
Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert werden.
Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.
Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.
Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert; außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.
Die Beratungswege im Überblick
DieBeratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden. Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.
Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden :0800 011 77 25; Montags bis freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.
Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.
Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.