Pressemitteilung -

„Ziel klar verfehlt“: Unabhängige Patientenberatung fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung des Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG)

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hält die Umsetzung des Terminservice-Versorgungsgesetz (TSVG) in der aktuellen Form für stark verbesserungswürdig. Das Ziel, die Terminfindung zu erleichtern und die Wartezeit auf Arzttermine zu senken, wurde bisher nicht im ausreichenden Maße erreicht. Auf Grundlage ihrer Beratungserfahrung muss die UPD feststellen, dass in zu vielen Fällen Patienten immer noch Probleme haben, Termine bei einem (Fach-)Arzt oder für einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Die eigentlich vorgesehene Vermittlung von ambulanten Behandlungen in Kliniken durch die Terminservicestellen (TSS) erfolgt ebenfalls oft nicht.

„Wenn die Vermittlung eines Termins in einer Arztpraxis über die Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen nicht klappt, soll eigentlich auch eine Terminvermittlung für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus möglich sein. Aus unserer Beratung wissen wir aber: Diese Möglichkeit wird oft gar nicht angeboten. Mitarbeiter der Terminservicestellen weisen Anrufende zum Teil darauf hin, dass dafür leider keine Kapazität da sei. Andere Mitarbeiter wissen gar nicht erst von dieser Möglichkeit. Hier scheint es bei den Terminservicestellen an Ressourcen und geschulten Mitarbeitern zu fehlen.“, sagt UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. „In unserer Beratung melden sich immer wieder Menschen, denen die Terminservicestellen nicht weitergeholfen haben. Das Ziel des TSVG wird aktuell klar verfehlt. Wir sehen daher dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung.“

UPD: Es braucht mehr Information und Aufklärung über Möglichkeiten zur Terminfindung

Marcel Weigand, Leiter für Kooperationen und digitale Transformation, ergänzt: „Auch auf den Internetseiten der 116 117 wird auf die Möglichkeit einer Terminvermittlung für ambulante Behandlung im Krankenhaus nicht hingewiesen. Auf den Internetpräsenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Terminservicestellen auf regionaler Ebene organisieren, fehlt die Information dazu ebenfalls. Die KVen müssen dazu gewillt sein, Patienten umfassend über die ihre gesetzlichen Ansprüche aufzuklären – auch wenn es niedergelassenen Ärzten nicht schmeckt, wenn Patienten in der Folge in Kliniken behandelt werden.“

Auch andere Möglichkeiten zur Terminfindung sind Patienten nach Weigands Worten oft unbekannt: Dazu gehörten etwa Angebote der Krankenkassen (darunter auch medizinische Angebote der Kassen via Telefon oder Videosprechstunde) oder der eTerminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen, über den Terminsuchende ohne lange Wartezeit in einer Hotline direkt Arzttermine buchen können – mit Überweisung und Dringlichkeitscode auch bei einigen Facharztgruppen. Dazu kommen Anbieter, die Videosprechstunden vor allem mit Fachärzten vermitteln. Letzteres Angebot ist vor allem für Menschen auf dem Land oder mit körperlichen Beeinträchtigungen eine gute Alternative.

„Für Menschen, die einen Psychotherapieplatz suchen ist die Lage noch dramatischer. Obwohl die Corona-Pandemie zu einer Zunahme an psychischen Erkrankungen geführt hat, ist das Angebot an Therapieplätzen nicht angestiegen. Wartezeiten von über einem halben Jahr sind nun die Regel – das ist auf Dauer für Patienten nicht akzeptabel“, ergänzt Weigand.

Verbesserung der TSVG-Umsetzung statt Diskussionen um Neupatientenregelung

Thorben Krumwiede kritisiert: „Anstatt über notwendige Verbesserungen bei der Umsetzung des TSVG und der Information der Bevölkerung über bestehende Möglichkeiten zu sprechen, wurde

zuletzt viel über die Abschaffung der Neupatientenregelung und mögliche Konsequenzen diskutiert. Wir sehen die Abschaffung der Neupatientenregelung nicht so dramatisch wie einige Vertreter der Ärzteschaft: Grundsätzlich haben Patienten nach dem TSVG weiterhin ein Recht auf einen Arzttermin innerhalb von vier Wochen. Im Rahmen des GKV-Stabilisierungsgesetz wurde nun zudem ein Anreiz geschaffen, damit Facharzttermine schneller vermittelt werden können. Politik und Selbstverwaltung sollten sich gemeinsam darauf konzentrieren, bestehende Möglichkeiten auszubauen und bekannter zu machen“.

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen selbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die kostenfreie und verständliche Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, online über die UPD-Homepage, per Post, in den 30 regionalen Beratungsstellen sowie an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei Beratungsmobile angesteuert werden.

Zum rechtlichen Beratungsteam der UPD gehören Juristen und Juristinnen sowie Sozivalversicherungsfachangestellte und andere geschulte Berater und Beraterinnen. In den medizinischen Fachteams arbeiten ärztliche, zahnärztliche und pharmazeutische Berater und Beraterinnen, Fachkräfte aus der Pflege und anderen Gesundheitsfachberufen sowie ein psychosoziales Team aus Psychologen und Psychologinnen. Die rechtliche Beratung basiert auf der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die medizinische Beratung nutzt wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen und folgt den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin.

Neben der Beratung ist es gesetzlicher Auftrag der Patientenberatung, Politik, Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über Probleme im deutschen Gesundheitssystem zu informieren und auf diese Weise die Patientenorientierung zu stärken.

Finanziert wird die Arbeit der UPD gemäß § 65b des Sozialgesetzbuchs V mit Fördergeldern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV). Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt die UPD mit zusätzlichen Fördermitteln für die fremdsprachliche Beratung. Die Arbeit der UPD wird fortlaufend von einem wissenschaftlichen Institut evaluiert; außerdem wird die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD durch einen externen und unabhängigen Auditor kontrolliert.

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DieBeratung der UPD ist auf allen Wegen kostenfrei. Ratsuchende erreichen die UPD telefonisch, online über die UPD-Homepage, per Post, in einer von 30 regionalen Beratungsstellen oder an einem der 100 Standorte die regelmäßig von einem der drei UPD-Beratungsmobile angefahren werden. Die UPD berät auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch und ist telefonisch wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung in türkischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 23, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in russischer Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 24, montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung in arabischer Sprache: Rufnummer: 0800 332 212 25,: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.


Die Beratung in einer der Beratungsstellen kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden :0800 011 77 25; Montags bis freitags 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr). Die Beratung in den UPD-Mobilen ist sowohl mit Terminvereinbarung als auch spontan möglich.

Die Adressen der 30 regionalen Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen die Beratungsmobile regelmäßig halten, finden Ratsuchende auf www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook oder Twitter.

Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140