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Bevor es mit den Arbeiten losgeht, haben Handwerksbetriebe eine Erkundungspflicht auf Asbest. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag —

Asbest: Handwerksbetriebe in der Pflicht

Standardpolicen oft nicht ausreichend

(November 2026) Renovierungsarbeiten in Gebäuden bergen für Handwerksbetriebe ein wirtschaftliches und rechtliches Risiko. Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (§ 5a GefStoffV) liegt die Pflicht, Bauten vor Arbeitsbeginn auf Asbest zu untersuchen vollständig beim ausführenden Handwerksunternehmen. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe hin.

Reichte es früher in der Praxis meist aus, sich auf die Zusicherungen des Bauherrn zu verlassen, stehen die Betriebe nun in der alleinigen Verantwortung. Bevor es mit den eigentlichen Arbeiten losgeht, ist bei Gebäuden, die vor dem Asbestverbot, Oktober 1993, erbaut wurden, eine gründliche technische Erkundung auf Asbest obligatorisch. Geschieht dies nicht und werden Asbestfasern freisetzt, drohen empfindliche Konsequenzen. Diese reichen von Baustellenschließungen über sehr teure Spezialreinigungen bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Wie schnell ein Routineauftrag die Existenz bedrohen kann, zeigt ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Sanitärbetrieb sollte in einem Altbau ein Badezimmer sanieren. Als die alten Fliesen entfernt wurden, kam unerwartet asbesthaltiger Fliesenkleber zum Vorschein. Der Staub kontaminierte das gesamte Stockwerk. Die daraus resultierenden Schadens- und Sanierungskosten betrugen über 75.000 Euro. Eine Summe, die kleine und mittlere Betriebe ohne passenden Schutz sofort in den Ruin treiben kann.

Nicht wenige Unternehmen bewegen sich, auch was den Versicherungsschutz angeht, auf dünnem Eis, warnt die SIGNAL IDUNA Gruppe. So schließen die Standard-Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Asbestsachschäden standardmäßig komplett aus. Standardpolicen bieten also oft keinen ausreichenden Schutz und verweisen bei Verstößen gegen die verschärfte Gefahrstoffverordnung auf entsprechende Leistungsausschlüsse.

SIGNAL IDUNA bietet mit ihren aktuellen Premium-Tarifen dagegen eine maßgeschneiderte Lösung. Der Premiumschutz leistet auch dann, wenn die Asbestgefahr vor Arbeitsbeginn trotz aller Sorgfalt falsch eingeschätzt wurde. Damit ist die gesetzliche Erkundungspflicht vollwertig mitversichert. Darüber hinaus sind die Folgekosten für Sanierungen, Spezialreinigungen, Raumluftmessungen und den Ersatz des beschädigten Inventars der Kunden im Versicherungsschutz enthalten. Eine integrierte Rechtsschutz-Komponente unterstützt die Betriebe zudem aktiv bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie bei behördlichen und strafrechtlichen Verfahren.

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